Frage an Nadine Schön von Joa S. bezüglich Umwelt
Thema: Arbeit
Wie stehen Sie zur ADAC-Deutschlandrallye im Saarland?
Die Schnellfahrer der Republik dürfen über Feld-, Wald- und Wanderwege mit ihren aufgemotzten Boliden brettern. Lärm, Abgase und Störung in der freien Natur, wo ansonsten Erholung und Ruhe angesagt ist. Ganz zu schweigen von dem negativen Vorbild, dass sich die Jugend bei solchen "Vorbildern" holt und ihnen nachahmt. Die Rallye soll durch FFH-Gebiete (Saarzeitung vom 17. Februar 2017: "Keine Rallye in Schutzgebieten²) verlaufen, wo per Rechtsverordnung Motorsportveranstaltungen strikt untersagt sind. Der Innenminister hat die Rallye mit Steuergeldern ins Saarland gelockt und Umweltminister JOST muss jetzt schauen wie er hier ne Befreiung vom Verbot begründet.
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage.
Vorab möchte ich betonen, dass wir ein sportbegeistertes Land sind und viele Menschen aktiv Sport treiben, sei es als Freizeit-, Breiten- oder auch Leistungssport. Die Vielzahl der Individual- oder Mannschaftssportarten im Sommer und auch Winter deckt ein breites Spektrum ab. Laufen und Schwimmen gehören genauso dazu wie Fußball oder Volleyball, Skifahren, Kampfsport und Curling genauso wie Segelflug oder eben auch der Motorsport. Jeder hat ganz individuelle sportliche Interessen, die andere vielleicht nicht teilen oder gar befremdlich finden. Gerade aber diese Vielzahl der unterschiedlichen Sportarten erlaubt es den Menschen, sich gemäß ihrer persönlichen Neigungen sportlich zu betätigen.
Alle diese sportlichen Aktivitäten sind jedoch im Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes) verfassungsrechtlich geschützt. Darüber hinaus können sich Sportvereine und Sportverbände, wie auch die Sportlerinnen und Sportler selbst, auf die im Grundgesetz verbürgte Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 Abs. 1 GG) berufen. Der Gestaltungsauftrag, den das Sozialstaatsprinzip an den Gesetzgeber stellt, umfasst auch den Bereich des Sports.
Problematisch ist es in der Tat, wenn unterschiedliche geschützte Bereiche aufeinandertreffen und eine Abwägung im Einzelfall erforderlich ist. In solchen Fällen ist nach dem Prinzip des schonendsten Ausgleichs abzuwägen. Das kann z.B. im Falle einer Motorsportveranstaltung der Umweltschutz gemäß Artikel 20a GG im Hinblick auf die von Ihnen beschriebenen Bedenken sein.
Dieses Prinzip bedeutet im konkreten Fall, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO (Übermäßige Straßenbenutzung) gemäß der geltenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift die Polizei, die Straßenverkehrsbehörden, die Behörden der Straßenbaulastträger sowie die Naturschutzbehörden zu hören hat, soweit ihre Zuständigkeit berührt wird. Wenn Einwände bzw. Forderungen der entsprechenden Stellen erhoben werden, sind diese im Erlaubnisbescheid durch entsprechende Bedingungen und Auflagen zu berücksichtigen, wobei eine abschließende Erlaubnis erst erteilt wird, wenn die beteiligten Behörden letztlich gegen die Veranstaltung keine weiteren Bedenken geltend gemacht haben. Insofern wird aus meiner Sicht den Belangen des Naturschutzes im Rahmen des Erlaubnisverfahrens im Zusammenspiel der zuständigen Stellen hinreichend Rechnung getragen.
Ungeachtet dessen müssen Sie sehen, dass es in unserem Land eine Menge Motorsportbegeisterte gibt, die sich ehrenamtlich für ihr Hobby und solche Großveranstaltungen engagieren. Dies ist mit Blick auf ein breites Angebot an Sport und Unterhaltung für die Menschen in unserer Region sehr wichtig und auch anerkennenswert. Ebenfalls ist aus meiner Sicht in der Gesamtabwägung auch zu berücksichtigen, dass der mit solchen Großveranstaltungen wie der ADAC Rallye Deutschland verbundene Sporttourismus ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor, insbesondere für das Hotel- und Gaststättengewerbe in unserem Land darstellt. Letztlich können wir mit derartigen nationalen Sportveranstaltungen das Image des Saarlandes als sportbegeistertes, gastfreundliches und leistungsfähiges Bundesland weit über die Landesgrenzen hinaus transportieren. Davon profitiert nach meiner Überzeugung unsere gesamte Region in hohem Maße.
Wie Sie sehen, liebe Frau Schmidt, geht einer solchen Entscheidung eine umfassende und weitreichende Prüfung voraus. Unter der Maßgabe, dass im konkreten Fall im Erlaubnisverfahren von den beteiligten Behörden und Stellen abschließend keine Bedenken geltend gemacht wurden, unterstütze ich daher in der Gesamtabwägung die Durchführung der ADAC Rallye Deutschland im Saarland.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit hinreichend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön