Nadine Schön
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CDU
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Frage von Christian S. •

Frage an Nadine Schön von Christian S. bezüglich Soziale Sicherung

Der Zwang und die Selbstbestimmung.
Sie schreiben: Mit unserem Gesetz wollen wir, dass diejenigen, die der Prostitution aus freien Stücken selbstbestimmt nachgehen, dies weiterhin tun können. Soweit so gut. Was hat das aber damit zu tun, dass heutzutage eine Prostituierte um genügend für sich und möglicherweise ihren schmarotzenden Anhang verdienen zu können, immer ihren Freiern mehr anbieten muss als nur den reinen GV mit Kondom, sie also dazu gezwungen wird, auch wenn sie dabei körperlich und seelisch vor die sprichwörtlichen Hunde geht. Zählt das auch zur Selbstbestimmung in ihrem Sinne oder hat sie einfach nur Pech gehabt weil das im Interesse der Freier und ihren perversen Vorlieben bewusst vergessen wurde?

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schatz,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Prostituiertenschutzgesetz ist in erster Linie nicht für die selbstbewusste und selbstbestimmte Prostituierte, sondern für die von Ihnen ins Auge gefasste Gruppe gemacht. Die Frauen und Männer zu schützen und besser zu beraten, die sich fremdbestimmt und unter Zwang prostituieren müssen, ist unser Hauptanliegen. Dazu schaffen wir viele Anlaufstellen außerhalb des Milieus, denen sich die Betroffenen anvertrauen können.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Schön MdB

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