Nadine Schön
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CDU
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Frage von Paul M. •

Frage an Nadine Schön von Paul M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Thema: Verschärfung Sexualstrafrecht

Sehr geehrte Frau Schön,

wie wollen Sie (bzw. Ihre Partei) im Rahmen der geplanten Neuregelungen das Problem von Falschbeschuldigungen/Racheakten berücksichtigen? Das Thema ist leider real. Ein Beispiel:
„Wie die Lügen seiner Pflegetochter das Leben von Norbert Kuß aus St. Wendel zur Hölle machten“
http://www.saarbruecker-zeitung.de/aktuell/aufmacher/St-Wendel-Prozess;art27856,5041599

Ich habe sehr starke Befürchtungen, dass durch ideologisierte Gesetzgebung (subjektive Auslegung, Abschaffung der Unschuldsvermutung) die Problematik weiter verschärft wird. Sollen wirklich amerikanische Verhältnisse eingeführt werden? Wie können gerade Männer vor Falschbeschuldigungen geschützt werden? Warum werden Falschbeschuldigungen generell nicht stärker bestraft? Falschbeschuldigungen sind übrigens auch ein Problem für wahre Vergewaltigungsopfer, werden deren Aussagen dadurch stärker in Zweifel gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Maier

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Maier,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf die geplanten Änderungen des Sexualstrafrechts Bezug nehmen.

Im Zusammenhang mit den schrecklichen sexuellen Übergriffen an Frauen in der Silvesternacht in Köln und anderen deutschen Städten plant die Union eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Dabei möchten wir in erster Linie rechtliche Schutzlücken schließen. Der Straftatbestand soll nicht erst bei der unmittelbaren Anwendung von Gewalt des Täters vorliegen. Vielmehr soll die Strafbarkeit bereits dann eintreten, wenn eine Handlung gegen den Willen des Opfers stattfindet. Ein Nein ist ein Nein! Somit dürfen auch sexuelle Belästigungen nicht ungestraft bleiben und Täter müssen strenger bestraft werden.
Unser zentrales Anliegen ist also ein besserer Schutz von Frauen in unserem Land. Dafür möchten wir die Schwelle und die Tatbestände für Verurteilungen senken. Eine Stärkung von Zeugenaussagen steht jedoch im Rahmen der geplanten Änderungen nicht im Vordergrund. Das bisher gültige Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung bleibt selbstverständlich unberührt und wird in keinster Weise angetastet. Die Tat muss den Tätern weiterhin nachgewiesen werden.
Falschbeschuldigungen bleiben nach wie vor gemäß § 145d, 164 bzw. §§ 153, 154 StGB strafbar.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön MdB

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