Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Peter S. •

Frage an Nadine Schön von Peter S. bezüglich Finanzen

Guten Tag Frau Schön,

in der Vergangenheit wurden von den Bausparkassen Werbung gemacht bezüglich günstiger Sparmöglichkeiten auf Bausparverträge, besonders wenn man nicht Beabsichtigte, ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen.
Inzwischen versuchen diese Basuparkassen ihren Kunden diese Altverträge zu kündigen ohne jedoch ein vertragliches Kündigungsrecht dazu zu haben.
Es wäre vieleicht hilfreich, wenn der Bundestag hierzu das Kündugungsrecht der Bausparkassen klarer definieren würde.
Wie sehen Sie das?

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage zum Kündigungsrecht der Bausparkassen. Das Thema ist sicherlich für zahlreiche Menschen von großem Interesse, da viele einen Bausparvertrag haben.

Sinn und Zweck eines Bausparvertrages ist es, durch monatliche Spareinlagen in einer Spargemeinschaft Vermögen anzusammeln, um ein zinsgünstiges Darlehen für ein Bauvorhaben daraus zu erbringen. Der Bausparvertrag gliedert sich dabei in die Sparphase und die Darlehensphase. Bei Erreichen der vorher festgelegten Sparsumme und Auszahlung des Darlehens durch die Bausparkasse findet ein wechselseitiger Rollentausch zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer statt. Wegen dieser, vom Grundgedanken festen Struktur, ist es möglich, dass Bausparer, besonders bei Altverträgen, die in einer Hochzinsphase geschlossen wurden, in der Sparphase eine hohe Verzinsung auf das von ihnen einzuzahlende, vorher vereinbarte Ansparguthaben erhalten. Wird das vereinbarte Bausparguthaben jedoch übertroffen und sogar die gesamte Bausparsumme voll angespart, liegt die Differenz zwischen Bausparguthaben und Bausparsumme bei null. Der Bausparer verliert sein Anwartschaftsrecht auf ein günstiges Darlehen, damit entfällt der Sinn und Zweck des Bausparvertrages.

Problematisch ist in der Tat, dass wir derzeit eine schwierige Niedrigzinsphase durchlaufen. Diese Niedrigzinsphase stellt die Branche der Bausparkassen wie andere Finanzmarktakteure vor Herausforderungen. Die Bausparkassen stehen in der Pflicht, Geld zu den vereinbarten Konditionen an die Sparer auszuzahlen, müssen dieses aber natürlich vorher erwirtschaften. Das Erwirtschaften wird durch die aktuell sehr restriktive Anlagepolitik erschwert. Es gilt also, eine Balance zu finden, die das berechtigte Interesse aller Seiten schützt.

Als Reaktion hat das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf zur Novellierung des Bausparkassengesetzes erarbeitet, der jedoch noch nicht im Bundestag eingebracht bzw. diskutiert wurde. Dieser Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF eingestellt und einzusehen. Wichtig bei einer Neufassung des Gesetzes sind vor allem der Schutz des Kollektivs aller Bausparer und gleichzeitig der Erhalt der Funktion des Systems der Bausparkassen. Eine Veränderung des Kündigungsrechtes sieht der Entwurf bisher nicht vor. Ein abschließender Zeitplan über das Gesetzesvorhaben und die Beratungen im Bundestag liegt derzeit noch nicht vor. Diese bleiben abzuwarten, werden aber sicherlich ebenso die Interessen der Bausparer berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Schön MdB

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