Nadine Schön
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CDU
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Frage von Heinz W. •

Frage an Nadine Schön von Heinz W. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Schön,

Was halten sie von umgangsrecht? Wenn Gerichte entscheiden und dem kind befragen . wenn ein kind verneint das er nicht zum vater möchte. ich kann das auch verstehen das kind gerne mutter bleiben mõchte. und die gerichte anders entschieden. Dies halte das für nicht gut wenn Gerichte entscheiden. Man müsse doch da etwas verändern per Gesetz.

Freundliche grüße

witschen

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Witschen,

bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihre Anfrage übersehen und daher nicht beantwortet habe.
Sie werden bei Durchsicht meiner Antworten auf "abgeordentenwatch" gesehen haben, dass ich mich schon mehrfach zur Thematik des Umgangsrechts geäußert habe. Meine Position dazu hat sich nicht verändert.
Zu Ihrer Frage zum Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes gibt es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai des vergangenen Jahres, die sehr klar in ihrer Aussage ist. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass das Umgangsrecht eines Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG steht und eine Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts nur dann in Betracht kommt, wenn der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren. Vom konkreten Fall übertragen bedeutet das, dass zwar immer dann, wenn ein Kind über zehn Jahre alt ist, sein Wille beim Umgang mit den Eltern beachtet werden muss, dass es aber Aufgabe der Gerichte ist, gegebenenfalls auch durch Sachverständige, erforschen zu lassen, ob das Kind nicht manipuliert wurde und an die Stelle seines eigenen Willens den Wunsch des Elternteils setzt, bei dem es den tatsächlichen Aufenthalt hat. Daher sollte ein gänzlicher und zeitweiser beschränkter Umgangsausschluss die absolute Ausnahme darstellen. Normalerweise muss, auch bei Eltern, die sich streiten, Umgang gewährt werden, um eine gesundes Entwicklung des Kindes zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen

Nadine Schön MdB

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