Frage an Nadine Schön von udo j. bezüglich Familie
Ich möchte eine Petition zur Umgestaltung des §339 STGB einreichen wie und wo kann man dies machen? Würde eine Partei diese Petition Unterstützen?? Denn so wie der § jetzt ist, ist er eigendlich ein riesiges Schluffloch für alle. Unsere Vorstellung sieht folgendermaßen aus.
§ 339a StGB (Kindeswohlfrevel)
I. Wer als Richter der deutschen Familiengerichtsbarkeit das Kindeswohl dadurch verletzt,
indem er Anträge zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechtes oder Anträge den angemessenen
Umgang oder seine angemessene Erweiterung betreffend ab- oder zurückweist, obwohl
a) aus Sachverständigengutachten oder
...
b) durch Äußerungen des betreuenden Elternteils selbst
Zweifel an der Bindungstoleranz des betreuenden Elternteils oder an dessen Förderkompettenzen bestehen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
II. Ebenso wird bestraft, wer als Mitarbeiter des Verfahrensbeteiligten Jugendamtes eine solche Straftat fördert, indem er durch verfälschte Sachverhaltsdarstellung die gerichtliche Entscheidung beeinflusst.
wir suchen Unterstützer
mfg Udo Jacob
Sehr geehrter Herr Jacob,
eine Petition ist beim Bundestag sehr leicht einzureichen. Auf folgender Seite des Bundestages gibt es die Möglichkeit dazu: https://epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html. Unterstützen kann eine Partei eine solche Petition zwar nicht, aber fachliche Anregungen durch Petitionen werden im Parlament auch in den zuständigen Gremien wahrgenommen. Des Weiteren beschäftigt sich natürlich der Petitionsausschuss mit den vorgebrachten Anliegen und nimmt dazu Stellung.
Sie haben sicherlich auf meinem Profil bei Abgeordnetenwatch den Austausch zum Thema „Sorgerecht“ mit Herrn Zimmer verfolgt. Ohne Frage ein sehr schwieriges Thema, bei dem die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden sollten. Ich halte es für ein sehr wichtiges Thema und deshalb wird es in meiner Fraktion auch auf mein Betreiben hin diskutiert.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön MdB