Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Oliver Z. •

Frage an Nadine Schön von Oliver Z. bezüglich Familie

Mit der Neuregelung des §1626 zum Sorgerecht wurden seit 2013 in der tatsächlichen Lebenspraxis aus meiner Sicht folgende Tatsachen geschaffen:

Zuvor konnte eine nicht verheiratete Mutter sicher sein, dass der Vater gegen ihren Willen nicht an der Sorgetragung beteiligt wird.

Seit der Neuregelung, die den Vätern die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung dieser Frage eröffnet hat, entwickelt sich die Situation nun so, dass eine Mutter jetzt auch noch jegliche Kommunikation mit dem Vater verweigern muss, um weiterhin ihren Wunsch nach der Alleinsorge durchsetzen zu können.

Verweigert eine Mutter jegliche Kommunikation, bleibt dies ohne Folgen. Gerichte können keine Mediation verordnen. Die Mutter verweigert einfach. Irgendwann läuft es dann auf ein familiengerichtliches Gutachten hinaus. Dort wird attestiert, dass keine Kommunikation zwischen der Eltern stattfindet und das ist dann auch schon der Grund, die gemeinsame Sorgetragung am Kind abzulehnen: Fehlende Kommunikation.

Inwieweit sind die Gutachter im Landkreis St.wendel, die in den Gebäuden der ehemaligen Kaserne Tritschlerstr. ansässig sind, eigentlich wirtschaftlich abhängig von der Erstellung familiengerichtlicher Gutachen? In den Medien wird die Gutachter-Praxis in letzter Zeit zunehmend kritisiert. Von Absprachen mit Richtern ist die Rede. Es wurden Umfragen veröffentlicht, nach denen 3 von 4 Gutachtern angaben, bereits im Vorfeld mehr oder weniger direkt von Richtern bestimmte Zielsetzungen aufgetragern bekommen zu haben.

Abschliessend möchte ich Ihnen als Politikerin im Bundestag mitteilen, dass ich aus meiner Sicht als Mann, bei der gegenwärtigen Rechtslage in Familiensachen, in Deutschland keine weiteren Kinder haben möchte. Als junger Mann im besten Alter, beabsichtige ich künftig aktiv Zeugungsverweigerung betreiben zu wollen.

Ich fühle mich als nichtehelicher Vater pauschal aus meiner Elternverantwortung gegenüber meinem Kind entlassen. Dieser Zustand ist für mich dauerhaft unerträglich.

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zimmer,

wir haben uns zu dem Thema ja schon ausgetauscht. Tatsächlich ist der Interessenausgleich für alle Beteiligten sehr schwierig. Meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion halten das Thema für sehr wichtig und behandeln die Thematik. Dabei beziehen wir natürlich Erfahrungen aus der Praxis genauso wie aktuelle Ergebnisse aus Studien mit ein. Einen großen Erkenntnisgewinn wird sicher auch die Studie bringen, die das Ministerium diesbezüglich in Auftrag gibt. Realistischerweise kann man keine schnellen Ergebnisse erwarten, dazu ist das Thema zu komplex und sensibel. Wir nehmen das Thema rund um Fragen der familiengerichtlichen Prozesse und Verfahren sehr ernst und widmen uns diesen Fragen mit der gebotenen Sorgfalt. Das Kindeswohl steht bei uns im Mittelpunkt aller Überlegungen.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön MdB

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