Frage an Nadine Schön von Manfred R. bezüglich Umwelt
Wie beurteilen
a) Sie persönlich und wie beurteilt
b) Ihre Partei
die von der RAG angekündigte Abschaltung der Pumpen zur Grubenwasserhaltung unter mittel- und langfristigen ökonomischen und ökologischen Aspekten und unter Berücksichtigung der im KPMG-Gutachten festgeststellen Fakten?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred A. Reiter
Landesverband der Bergbaubetroffenen (IGAB-Saar)
Sehr geehrter Herr Reiter,
der Erblastenvertrag zwischen der RAG-Stiftung und den Revierländern sowie das KPMG-Gutachten gehen von dem Grundmodell einer dauerhaften und optimierten Grubenwasserhaltung der RAG AG in Nordrhein-Westfalen und im Saarland aus. Hierdurch sollen mögliche negative Auswirkungen einer Einstellung der Pumpmaßnahmen vermieden bzw. minimiert werden. Ein An-steigen des Grubenwasserniveaus nach Aufgabe des Bergbaus um mehrere hundert Meter wurde dabei jedoch als unkritisch und wirtschaftlich sinnvoll erachtet.
Nach den Vorgaben des Erblastenvertrages wird die RAG-Stiftung die RAG veranlassen, ein Gesamtkonzept mit dem Ziel der Optimierung der Grubenwasserhaltung zu entwickeln und den Revierländern zuzuleiten. Dies ist im Falle des Saarbergbaus bisher noch nicht erfolgt.
Bis auf die Wasserhaltungen Luisenthal, Viktoria, Camphausen und Reden sind die Wasserhaltungen an der Saar inzwischen eingestellt worden. Im Rahmen der Stilllegung des Bergwerks Saar in Ensdorf hat das Bergamt Saarbrücken im Februar 2013 den kontrollierten Anstieg des Grubenwassers bis in das Niveau der 14. Sohle zugelassen. Da Erderschütterungen sowohl im Falle des Wasseranstiegs, als auch im Falle eines unterbleibenden Wasseranstiegs im Bereich der Felder Primsmulde und Dilsburg-Ost nicht völlig ausgeschlossen werden können, hat sich das Bergamt Gegensteuerungsmaßnahmen vorbehalten und ein Monitoring verlangt.
Nach den aktuellen Planungen der RAG sollen zunächst die Wasserhaltung Reden und später auch die noch verbleibenden Wasserhaltungen Luisenthal, Viktoria und Camphausen eingestellt werden. Im Endzustand sollen die Grubenwässer in Ensdorf und gegebenenfalls auch am Standort Luisenthal in die Saar eingeleitet werden. Die Planung steht unter dem Zulassungsvorbehalt, dass die erforderliche Vorsorge gegen Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter getroffen werden muss. Entsprechende Anträge der RAG liegen beim Bergamt Saarbrücken derzeit nicht vor.
Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die Gestaltung der Nachbergbau-Ära an der Saar ohne Gefahren für die Bevölkerung erfolgt. Hierzu bedarf es insbesondere auch der Fortsetzung des Interessenausgleichs zwischen Bergbauunternehmen und Bergbaubetroffenen.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön MdB