Frage an Nadine Schön von Walter M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schön !
Wie stehen Sie zur geplanten EU Regulierung des Saatgutes ?
Ältere Sorten werden verboten, es darf nur noch EU zugelassenes Saatgut verwendet werden.
Somit wird die biologische Diversität massiv gestört.
Auch ist ein Verbot von Heilpflanzen und Kräutern geplant.
Das ist rein wirtschaftlich natürlich logisch, da Pharmakonzerne mit Menschen, die Ihre Medizin aus der Natur nehmen, kein Geld verdienen können.
Mich würde interessieren, wie Sie dazu stehen !
herzlichen Dank,
und weiterhin alles Gute für Sie !
Sehr geehrter Herr Mayer,
das von Ihnen angesprochene Thema steht auch hier in Berlin auf der Agenda und die Zielrichtung unserer Bemühungen gehen in die von Ihnen gewünschte Richtung.
Das EU-Saatgutrecht wurde in den vergangenen Jahren einer Evaluierung im Hinblick auf mögliche Vereinfachungen unterzogen. Auf dieser Grundlage bereitet die EU-Kommission derzeit einen Vorschlag zur Änderung des EU-Saatgutrechts vor. Dabei ist unter anderem vorgesehen, die Regelungen von der bisherigen Rechtsform der Richtlinie auf eine Verordnung des Rates umzustellen.
Das Saatgutrecht regelt lediglich die Vermarktung von Saatgut zu gewerblichen Zwecken. Anbauverbote sieht das geltende Saatgutrecht nicht vor. Solche Verbote sind auch nicht in Planung. Vielmehr wurden bereits in den letzten Jahren einfachere Marktzugangsregelungen für Saatgut alter Sorten, sog. Erhaltungssorten, erlassen und in den Mitgliedstaaten umgesetzt.
Deutschland setzt sich dafür ein, den bereits derzeit möglichen Marktzugang für das Saatgut alter Sorten landwirtschaftlicher Arten und von Obst und Gemüse weiter zu entbürokratisieren. Andere Mitgliedstaaten teilen diese Auffassung.
Bundesministerin Aigner hat sich auch klar in dieser Thematik positioniert: „Wir müssen alte Sorten erhalten und die biologische Vielfalt schützen. Gärtner und Züchter, die das Artenreichtum und die Sortenvielfalt erhalten, müssen auch künftig ohne Einschränkung anbauen können. Es darf nicht soweit kommen, dass Privatgärtner für ein paar Samenkörnchen eine amtliche Zulassung vorzulegen haben. Kleine Züchter müssen von der Zulassungspflicht befreit werden. Noch ist in Brüssel nichts entschieden. Ich setze mich dafür ein, dass die Kommission bei der laufenden Überarbeitung der EU-Saatgutrichtlinie nicht übers Ziel hinausschießt. Wir brauchen weniger Bürokratie in Europa, nicht mehr.“
Diese Einschätzung teile ich und werde dies auch im Bundestag so vertreten. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.
Herzliche Grüße und auch Ihnen alles Gute!
Nadine Schön MdB
P.S. Auch die Kommission hat zur aufkommenden Kritik schon eine Klarstellung veröffentlicht (http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11327_de.htm).