Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Jan S. •

Frage an Nadine Schön von Jan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schön,

ich habe mehrere Fragen zum Thema Wahlen und Abstimmungen an Sie:

1. Wie stehen Sie zum Wahlrecht mit 16?
Dies wurde in vielen Ländern für Kommunalwahlen und in einigen auch auf Landesebene eingeführt. Dadurch sind meines Wissens keine Probleme und junge Menschen können so für die Demokratie gewonnen und die Politikverdrossenheit dieser jungen Menschen abgebaut werden, wenn sie merken, dass sie tatsächlich mitentscheiden würden. Außerdem kann man bereits mit 14 Jahren seine Religion wählen, was meiner Meinung nach eine ähnlich verantwortungsvolle Entscheidung ist.

2. Halten Sie die Einführung von Elementen direkter Demokratie, wie etwa Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, auf Bundesebene oder eventuell auch auf europäischer Ebene für sinnvoll?

3. Würden Sie sich darüber hinaus vielleicht sogar ein fakultatives Referendum,das heißt, die Möglichkeit einer bestimmten Anzahl an Bürgern, einen bereits beschlossenen Gesetzentwurf dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten, vorstellen können?

4. Was halten Sie davon, den Bürgern bei der Bundestagswahl die Möglichkeit zu geben, Einfluss auf die Listenkandidaten zu nehmen, indem sie einzelne Listenkandidaten streichen und/oder die Reihenfolge der Listenplätze zu ändern?

5. Was halten Sie von der Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahren, wie dies mittlerweile in fast allen Bundesländern der Fall ist?

6. Was halten Sie davon, dem Volk die Möglichkeit zu geben, durch Volksentscheid den Bundestag aufzulösen, wie dies etwa in der Bayerischen Verfassung vorgesehen ist? Soweit ersichtlich gab es dort damit noch keine Probleme.
Sollte man ferner dem Bundestag das Recht geben, sich selbst aufzulösen?
Die 1948/1949 bestehenden Bedenken aufgrund der negativen Erfahrungen in der Weimarer Republik dürften heute aufgrund der stabilen politischen Verhältnisse kaum noch Aktualität besitzen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Schomaker

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schomaker,

herzlichen Dank für Ihre gut strukturierten Frage. Ich nehme die Nummerierung gern auf. Meine Antworten wie folgt:

1. In Gesprächen mit Schüler in der entsprechenden Altersgruppe habe ich fast ausschließlich die Rückmeldung erhalten, dass ein solcher Wunsch nicht besteht. Außerdem sind viele Rechte und Pflichten im Jugendstrafrecht an das Alter von 18 Jahren gekoppelt. Diese Grenze gilt also auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Ganz ausschließen möchte ich es allerdings nicht, so ist für mich eine Erprobung auf kommunaler Ebene durchaus denkbar.

2. Ich sehe direktdemokratische Elemente als gute Ergänzung unserer parlamentarischen Demokratie. Die Einführung auf Bundesebene sehe ich allerdings skeptisch. Ich bin der Meinung, dass es auch kommunaler Ebene und in der Landespolitik sehr sinnvoll ist, da viele Themen sehr direkt mit dem Lebensumfeld zu tun haben. Auf Bundes- und EU-Ebene haben Fragen oftmals eine ganz andere Komplexität, deshalb bin ich da skeptisch. Ich schließe es allerdings nicht grundsätzlich aus. Wichtig ist immer die Ausgestaltung direktdemokratischer Elemente. Mit entsprechenden Hürden, die für eine repräsentative Beteiligung der Bevölkerung bzw. Interesse am Thema stehen, sind für mich direktdemokratische Elemente auch auf Bundes- und EU-Ebene denkbar.

3. Nein, dieser Vorschlag geht meiner Meinung nach zu weit. Dies wäre in meinen Augen dann keine sinnvolle Ergänzung unserer funktionierenden parlamentarischen Demokratie mehr, sondern macht – überspitzt gesagt – den Volksvertreter überflüssig.

4. Ich finde dies ist der falsche Denkansatz. Ich glaube, dass die Auswahl im Rahmen der Partei geschehen sollte. Ansonsten könnte man ja die Frage stellen, warum wir die Parteien überhaupt noch brauen und dies stellt unser bewährtes demokratische System grundsätzlich in Frage. Dazu kommt, dass durch die Erststimme Personen ausgewählt werden.

5. Kurz und knapp: Diesem Anliege würde ich zustimmen.

6. Hier sehe ich keinen Mehrwert. Wenn es im Bundestag – aus welchen Gründen auch immer - keine tragfähige Mehrheit gibt, dann kann es ja Neuwahlen geben. Dieser Fall ist zum Glück die absolute Ausnahme und außerdem zeigt das Beispiel Bayern, dass für so eine Art der Auflösung eigentlich gar kein Bedarf besteht.

Ich hoffe, ich habe alle Ihre Fragen umfassend beantwortet und verbleibe mit besten Grüßen
Nadine Schön

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