Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Klaus B. •

Frage an Nadine Schön von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Frau Schön,

der heutige Beitrag in der SZ über die Irritationen, die sie als erklärte Cattenom-Gegnerin bei den Selbigen erzeugt haben ist schon erstaunlich, für mich aber angesichts Ihres opportunen Abstimmungsverhalten nicht verwunderlich.
Gewundert, bzw. geärgert hat mich die Passage, daß Ihnen "der Fall vom 28.Febr." nicht präsent sei.
Sie haben an diesem besagten Tag mit Nein gegen die Anträge der Grünen und Linken gestimmt, obwohl die CDU auf Ihrem Parteitag im Dez. 2012 beschlossen hat,

Zitat: Die im Entwurf vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung und Handlungsspielräume, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür führen und bewährte, gewachsene Strukturen zerstören. Dies wird die CDU im Interesse der Menschen in Deutschland nicht zulassen“ Zitatende.

Millionen von Menschen haben sich bereits in Europa gegen diese Absicht der Brüsseler Eurokraten gewandt!!
Ihr Abstimmungsverhalten und natürlich auch das Ihrer Fraktion erscheint mir doch sehr fragwürdig! (Fairer Weise muß man Peter Gauweiler, davon ausnehmen, denn der hat ja nicht mit Nein gestimmt)
Können Sie mir Ihr Abstimmungsverhalten einmal erklären?
Zumal Sie ja auch in dem heutigen SZ-Artikel von "aufzubrechender Fraktionsdisziplin" reden und "das dies ein Anliegen junger Politiker sei", und zu den Jungen zählen Sie sich ja.
Und das damit Politik glaubwürdig werden soll und die Politikverdrossenheit bekämpft werden soll.
Also mir wird ganz schwindlig ob der Ansagen die Sie machen.

"Datt versteeen eisch net?" würde Graf Draceli sagen (nur für Saarlandinsider verständlich)

Mit Gruß aus einer funktionierenden Wasserversorgung mit hoher Qualität auch in Ihrem Heimatort, auch wenn mit Energis schon ein nicht kommunales wenn auch sehr saarlandlastiges Unternehmen mit 26% an der WVW beteiligt ist.

Klaus Bergmann

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bergmann,
ich habe mich über die Berichterstattung in der SZ sehr geärgert und hatte mir fairer Berichterstattung nichts zu tun. Ich habe in beiden Fällen bewusst gegen die Anträge der Opposition gestimmt. Als Regierungsfraktion arbeiten wir gemeinsam mit der Bundesregierung an Lösungen und da helfen Schaufensteranträge nicht weiter.

Zur Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung haben wir uns als Fraktion klar positioniert und die Bundesregierung vertritt diese Position in Brüssel. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus.

Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung führen, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür . Damit würdenbewährte, gewachsene Strukturen zerstört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinienvorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus meiner Sicht evident.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessions-Richtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen bleibt.

Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80% seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.

Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden.

Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung. Als Fraktion werden wir diesen Prozess konstruktiv im Interesse der Menschen begleiten.

Genauso eindeutig ist meine Position zum Antrag der Grünen zu grenznahen Atomkraftwerken. Ein überflüssiger Antrag, der keine Neuigkeiten beinhaltet und deshalb habe ich zur Abstimmung auch folgende Erklärung abgegeben:

Risiken machen nicht an Grenzen Halt. Deshalb setze ich mich seit langem dafür ein, dass das französische Kernkraftwerk Cattenom, das in den letzten Jahren immer wieder durch Störfälle aufgefallen ist, und weitere Kernkraftwerke in Grenznähe, bei denen Sicherheitsmängel bestehen, schnellstmöglich abgeschaltet werden. Ende 2012 hat die französische Regierung unter Präsident Francois Hollande nun angekündigt, im Zuge der Neuausrichtung der französischen Energiepolitik das Kernkraftwerk Fessenheim spätestens Ende 2016 vom Netz zu nehmen. Allerdings sind noch keine Entscheidungen zu anderen grenznahen Anlagen gefallen. Ich setze mich weiter für einen frühen Abschaltzeitpunkt weiterer Kernkraftwerke ein.

Ich begrüße daher ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, die französische Regierung unter Anerkennung deren Souveränität in den bestehenden Kooperationen und regelmäßigen Treffen der Deutsch-Französischen Kommission auf die vorhandenen Sicherheitsmängel und den Vorteil einer raschen Abschaltung hinzuweisen. In der 1976 ins Leben gerufenen Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen werden diese Fragen thematisiert. An diesen regelmäßigen Sitzungen nehmen auch die grenznahen Bundesländer Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg teil. Auf diese Weise werden in Kooperation mit den Bundesländern insbesondere auch die sicherheitstechnischen Anliegen und Bedenken unserer Bevölkerung zu den grenznahen französischen Anlagen thematisiert. Bundesumweltminister Peter Altmaier thematisiert die Sicherheitsbedenken im Rahmen seiner regelmäßigen Gespräche mit seiner französischen Amtskollegin. Ich setze darauf, dass all diese Bemühungen und weitere Aktivitäten bald möglichst dazu führen, dass alle grenznahen Kernkraftwerke, bei denen Sicherheitsbedenken bestehen, abgeschaltet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön MdB

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