Frage an Nadine Schön von Tilman K. bezüglich Umwelt
Guten Tag,
meine Frage betrifft die Umsetzung von Bundesrecht, hier §35 Abs.1 und Abs.5 Baugesetzbuch (BauGB).
Sie beruht in meinem Vertrauen in die CDU. daß nach deren Auffassung die Nutzung "Erneuerbarer Energien" (EE; richtig Nachhaltig nutzbare Energiequellen - NnEq) wichtig, aber unter bestmöglicher Transparenz für den Bürger (gerade in "kritischen Bereichen" wie Windenergienutzung) erfolgen soll.
In Marpingen (Kreis St. Wendel) wurde von der Genehmigungsbehörde für einen Windpark pro Windkraftanlage (WKA) eine Rückbausicherheit von 30.000 EUR festgesetzt, siehe hierzu Beteiligungsprospekt). Der Rückbau muß (mit oder ohne Bezug auf §35 Abs.5 BauGB, vgl. auch VGH Kassel v. 12.1.2005 - 3 UZ 2619/03) gesichert sein, weil eine sich nicht mehr in Betrieb befindliche WKA die Existenzberechtigung im Außenbereich (Privilegierung iSd §35 Abs.1 Nr.5 BauGB) verliert.
Die tatsächlichen Rückbaukosten bei dem in Marpingen eingesetzten WKA Typ GE 1,5sl dürften sich um die 75.000 EUR belaufen (etwa >5% der Investitionskosten, vgl. hilfsweise Windenergieerlass NRW, ....,),
Der hier nicht zu nennende Bauherr verweigert eine konkrete Auskunft.
Sind Sie in der Lage, bei der zuständigen Behörde zu ermitteln, wie die sich die 30.000 EUR errechnen und der Restbetrag, also hier die nicht abgedeckten 45.000 EUR, gegenüber der Behörde gesichert finanziert sind?
Denn wenn die Behörde zu einem Zwangsrückbau (Ersatzvornahme) auf Kosten des Bauheren schreiten müßte, müßte das Geld ja unmittelbar "flüssig" sein.?
Sehr geehrter Herr Kluge,
ich mache mich in dieser Angelegenheit gern kundig und habe da auch schon einen guten Ansprechpartner im Blick. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir ihre Kontaktdaten per E-Mail (nadine.schoen@bundestag.de ) schicken könnten, dies würde den Austausch in dieser Angelegenheit sicherlich erleichtern. Wenn wir dann eine belastbare Antwort haben, können wir dies gern hier für alle Interessierten veröffentlichen.
Viele Grüße aus Berlin
Nadine Schön MdB