Frage an Nadine Schön von Thomas B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Guten Tag Frau Schön,
Anfang Dezember wurde mit der Mehrheit der Koalition aus CDU/CSU und FDP ein Tierschutzgesetz verabschiedet, welches eine Kastration von Ferkeln ohne Betäubung und den Schenkelbrand bei Pferden weiterhin mindestens bis 2019 billigt. Haben Sie auch dieser Tierquälerei zugestimmt? Welche nachvollziehbaren Gründe gibt es, dass man wenigen Wochen alten männlichen Ferkeln ohne Betäubung die Hoden abschneidet? Ebenso gibt es im 21. Jahrhundert schmerzfreiere Methoden der Kennzeichnung von Pferden als Brandzeichnung. Wieso werden auch hier den Tieren weiterhin Schmerzen zugefügt? Auch hierbei könnte man den Tieren durch lokale Betäubung unnötiges Leid ersparen, wenn man unbedingt an einer überholten Tradition, wie es der Schenkelbrand darstellt, festhält. Können Sie mir plausibel darlegen, warum die Bundesregierung solche Tierquälereien zulässt, ja gar weiterhin legitimiert?
Mit freundlichem Gruß,
Thomas Brück
Sehr geehrter Herr Brück,
der Schenkelbrand bei Pferden ist wie die Ferkelkastration eine sehr emotional diskutierte Frage. Ab 2019 müssen sowohl der Schenkelbrand bei Pferden wie die Ferkelkastration unter lokaler Betäubung erfolgen. Diese kann vom Tierhalter durchgeführt werden. Der Schenkelbrand soll erhalten bleiben, weil er zum einen eine klare Kennzeichnung ermöglicht und zum anderen stellt er ein wichtiges Kulturgut und Markenzeichen für die deutsche Pferdezucht dar.
Die betäubungslose Ferkelkastration, die ebenfalls bis Ende 2018 erlaubt bleibt, ist notwendig, um den unangenehmen Geruch von Eberfleisch zu verhindern. Derzeit gibt es für Landwirte keine praktikablen Alternativmethoden. Dies bestätigen auch die mit diesem Thema befassten Wissenschaftler. Deswegen sollen die Erkenntnisse der aktuell laufenden Forschungsprojekte abgewartet werden, bevor die betäubungslose Ferkelkastration verboten wird.
Die Novelle setzt darüber hinaus die EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht um und greift verschiedene nationale Tierschutzfragen auf. So wird beispielsweise das Verbot der Qualzucht rechtssicher gestaltet. Die Haltung bestimmter wild lebender Arten im Zirkus kann künftig eingeschränkt werden, sofern ein tiergerechter Transport dieser Tiere nicht möglich ist. Darüber hinaus werden die Nutztierhalter verpflichtet, die Haltungsbedingungen nach bestimmten Tierschutzindikatoren zu bewerten. Außerdem hat die Bundesregierung die Anregung des Bundesrates aufgegriffen und das Verbot sexueller Handlungen an Tieren verschärft.
Aus meiner Sicht waren dies gute Gründe für die Verabschiedung der Novelle des Tierschutzgesetzes und deshalb habt meine Fraktion diesen Regelungen auf den Weg gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön