Frage an Nadine Schön von Thomas B. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Frau Schön,
Die Abstimmung zum erweiterten Leistungsschutzrecht für Verlage dürfte gerade auf der Tagesordnung des Bundestages stehen. Daher weiß ich auch noch nicht, wie Sie darüber abgestimmt haben. Nun hat Google als primär davon betroffenes Unternehmen eine Kampagne gestartet, die die Bürger gegen dieses LSR mobilisieren soll. Das finde ich nicht gut und ich schreibe auch unabhängig davon. Nun ist es aber technische Faktenlage, dass die Verlage ihre Internetangebote mit Meta- Tags und/oder einer entsprechend konfigurierten Datei "robots.txt" gegen das Indizieren von Suchmaschinen- Bots schützen können. Google & Co. würden somit gar nicht die beanstandeten Textpassagen (Snippets) aufgreifen können. Stattdessen konstruiert man einen Gesetzentwurf, der seinen Ursprung beim Springer- Verlag besitzt, der diese vorhandenen technischen Gegebenheiten konsequent ignoriert. Es ist doch absurd, ein Gesetz überhaupt behandeln zu wollen, welches aufgrund einiger HTML- Codeschnipsel völlig überflüssig wird? Gerne hätte ich gewusst, welche Entscheidung Sie beim LSR getroffen haben und mit welcher Begründung?
Sehr geehrter Herr Brück,
Google steht es natürlich frei, die Interessen des Unternehmens öffentlich zu kommunizieren. Daran ist nichts unredlich und jeder kann sich seine Meinung zum Thema bilden.
Der Gesetzentwurf zum LSR kommt jetzt ins parlamentarische Verfahren und erst nach Abschluss der Beratungen und eingebrachten Änderungen werde ich mir abschließend eine Meinung bilden könnten. Ohne Zweifel, es gibt gute Gründe dafür und dagegen. Wichtig ist in meinen Augen, dass Blogger und private bzw. ehrenamtlich Nutzer aus dem Referentenentwurf herausgenommen wurden. Ich werde mich mit allen Argumenten auseinandersetzen und dann eine Entscheidung treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön MdB