Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Klaus B. •

Frage an Nadine Schön von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schön,

in Ihren Nebentätigkeiten werden Sie jeweils als ehrenamtlich aufgeführt. Dann frage ich mich, wieso Sie Ihr Abstimmungsverhalten so opportunistisch gestalten? Sie haben doch nichts zu verbergen, oder? Auch das rückgratlose Abstimmen beim Betreuungsgesetzt verwundert mich sehr. Im Hauptteil der SZ hatten Sie in Ihrem Gastbeitrag vor einigen Monaten noch vehement dagegen gewettert. Auf die noch unbeantwortete Frage nach diesem Abstimmungsverhalten bin ich sehr gespannt. Aber vielleicht sollte Ihr Beitrag damals ja eigentlich in der darüberliegenden Karikaturspalte erscheinen?

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bergmann,

wie Sie schon richtig festgestellt haben, gibt es bei mir nichts zu verbergen. Bei der Diskussion um die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten ist zu berücksichtigen, dass von den derzeit 620 Abgeordneten des Bundestages etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten ausüben. Betrachtet man die Berufsstruktur des Bundestages, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft stammen sowie freiberuflich tätig sind. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen. Ansonsten müssten sie erhebliche berufliche Nachteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag befürchten. Dies wiegt umso mehr, da Abgeordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen.

Klar ist aber auch: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürworten wir eine deutlich erweiterte Stufenregelung. Die höchste Stufe der Einkünfte soll künftig im sechsstelligen Bereich liegen, damit die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird. Dies wäre in meinen Augen ein gute Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen.

Betreuungsgeld: Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich keine Anhängerin des Betreuungsgeldes war bzw. bin. Wichtig für meine Zustimmung war, dass am ursprünglichen Entwurf noch Veränderungen vorgenommen wurden, für dich mich eingesetzt habe:

So besteht nun für Eltern die Möglichkeit, das Geld in einem Riester-Vertrag oder einen Bildungssparvertrag für das Kind anzulegen. Der Staat legt in diesen Fällen pro Monat noch einmal 15 Euro oben drauf, was den Anreiz für diese nachhaltige Anlagen erhöht. Die reine Barauszahlung als einzige Option habe ich immer als schwierig erachtet, weshalb ich diese zusätzlichen Optionen sehr begrüße.

Als das Betreuungsgeld zum ersten Mal auf den Plan trat war ebenfalls noch nicht abzusehen, dass die Bundesregierung weitere 580 Mio. Euro in die Hand nehmen wird, um den Kita-Ausbau zu forcieren.

Wenn Sie meinen Beitrag in der SZ aufmerksam gelesen haben, ist Ihnen sicherlich aufgefallen, dass ich damals dem Gesetz in der damals vorliegenden Form nicht zustimmen wollte. Dann habe ich Punkte genannt, bei denen ich ein Problem sah. Für diese Änderungen habe ich gekämpft und bei all diesen Punkten ist nachgebessert worden. Man kann in meinen Augen nicht für einen Kompromiss kämpfen und dann doch dagegen sein. Deshalb habe ich zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Schön MdB

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