Frage an Nadine Schön von Dennis S. bezüglich Wirtschaft
Hallo Frau Schön,
sie haben dem ESM Vertrag zugestimmt.
Laut unserem Grundgesetz darf die Hoheit über den Finanzhaushalt nicht abgegeben werden!
Der ESM Vertrag hingegen kann nicht gekündigt werden, daher ist es nicht miteinander vereinbar mit unserem Grundgesetz. Koennen Sie, die Sie ihren Amtseid auf unsere Verfassung gegeben haben, mir diesen Sachverhalt naeher erlaeutern und mir die offensichtliche Unvereinbarkeit "schmackhaft"machen?
Sehr geehrter Herr Schüler,
ich habe zugestimmt und ich stehe zu meiner Entscheidung. Den von Ihnen ins Spiel gebrachte Zusammenhang sehe ich nicht. Der Deutsche Bundestag nimmt seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im vollen Umfang wahr. Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat dabei bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Vetorecht dem Deutschen Bundestag übertragen, indem dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat ein umfang-reicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet wurde. Hat der Bundesfinanzminister als deutscher Vertreter im Gouverneursrat kein positives Votum des Bundestages, muss er mit Nein stimmen.
Aufgrund der von uns im Gesetzgebungsverfahren bewusst verankerten Regelung muss das Plenum des Deutschen Bundestages immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. Das ist insbesondere bei Entscheidungen über neue Hilfsprogramme der Fall oder auch bei finanzwirksamen Änderungen von bestehenden Programmen. Der Haushaltsausschuss begleitet die Umsetzung der Programme. Seine Zustimmung ist z. B. dann notwendig, wenn die Bedingungen von Hilfsprogrammen geändert werden sollen, auch wenn das Volumen des Hilfspaketes unverändert bleibt. Zudem ist er vor Auszahlungen einzelner Tranchen bereits genehmigter Programme zu beteiligen. Das sog. 9er-Gremium kommt nur zum Einsatz, wenn im Rahmen eines Hilfsprogramms Anleihekäufe auf dem Sekundärmarkt vorgesehen sein sollten. Diesen Einsatz hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich erlaubt.
Ich hoffe, meine Antwort konnte Ihre Bedenken ausräumen.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön