Frage an Nadine Schön von Traudl H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Müller,
Ich habe Zimmerin gelernt und 13 Jahre im Beruf gearbeitet. Ich darf mich aber in diesem Beruf nicht, oder nur mit Tricks selbständig machen.
Warum haben Sie dass so geregelt?
Die Politik hat beschlossen, dass in 3 Wochen ungelernte Unternehmer aus den Nachbarstaaten grenzüberschreitend in Deutschland Handwerk im vollen Umfang ausüben dürfen. Ich darf es weiterhin nicht. Also halten Sie meine deutsche Zimmerer-Ausbildung für so schlecht, dass Sie deutsche Kunden lieber ungelernten Handwerkern aus Frankreich und England anvertrauen, als mir ?
Wie stehen Sie persönlich, Frau Müller zu dem Ganzen?
Ich habe im Übrigen nichts gegen Holländer oder Spanier die hier arbeiten!
Sehr geehrte Frau Hopp,
der Beruf der Zimmerin/des Zimmerers ist nach meinem Kenntnis- und Informationsstand ein zulassungspflichtiger Beruf. In dieser Gruppierung von Berufen ist es möglich und gewollt, sich selbstständig zu machen. Dafür ist grundsätzlich die Meisterprüfung abzulegen, dieser Nachweis ist sozusagen als Qualitätssiegel zu verstehen und befähigt zur Ausbildung von Lehrlingen. Im Hinblick auf die Qualität des deutschen Handwerks, befürworte ich diese geltenden Regelungen. Mit Tricks hat die Erlangung der Selbständigkeit nichts zu tun. Die Handwerkskammer Düsseldorf (0211-87950) hilft Ihnen da sicherlich gern weiter.
Im zweiten Teil Ihrer Frage gehen Sie auf EU-Staatsangehörige ein, die in Deutschland einem Beruf/Gewerbe auf Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie nachgehen wollen. Doch auch diese - beispielsweise Handwerker - müssen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Möchte beispielsweise ein Handwerker aus Polen eine Filiale in Deutschland eröffnen, muss er eine Vielzahl von Kriterien erfüllen. Dabei handelt es sich um Qualifikationen und auch um Erfahrungen im eigenen Land in seinem Beruf. So muss der Handwerker im eigenen Land mehrere Jahre selbständig gewesen sein und dies wird überprüft. Ganz so einfach geht es also nicht. So gibt es beispielsweise in Polen - soweit ich weiß - genauso Meisterprüfungen wie in Deutschland. Über die Vergleichbarkeit kann man sicherlich streiten, doch auch dieser Faktor wird von deutscher Seite überprüft.
Leichter sind die Zugangsvoraussetzungen für Handwerker - ich bleibe bei den auf Sie vergleichbaren Beispiel -, wenn nur ein „kurzer“ Tätigkeitszeitraum angestrebt wird. In diesem Fall muss der Handwerker allerdings auch einen Zulassungsantrag stellen und nachweisen, dass er in seinem Heimatland - soweit es mir bekannt ist - schon 2 Jahre selbstständig war. Das nun „ungelernte Unternehmer“ unser Land überschwemmen, davon kann keine Rede sein. Auch in unseren Nachbarstaaten existieren dem deutschen Meister vergleichbare Modelle und somit müssen auch Ihre Kollegen aus den anderen europäischen Ländern eine solche „Hürde“ überwinden, um die Selbständigkeit zu erlangen. Ich bin mir durchaus bewusst, dass je weiter wir nach Osten schauen, die Zulassungsvoraussetzungen zur Selbständigkeit geringer werden und mit dem deutschen Meisterbrief nicht vergleichbar sind. Deswegen müssen Anträge gestellt werden und Nachweise eingereicht werden. Ohne Überprüfung darf kein Unternehmer aus unseren Nachbarländern bei uns sein Gewerbe ausführen. Ich bin hinsichtlich der EU-Dienstleistungsrichtlinie dafür, abzuwarten wie sich die Regelungen in der Praxis bewähren. Nach nunmehr zweieinhalb Monaten Anwendung, kann niemand beurteilen, welche Konsequenzen diese Regelungen für das deutsche Handwerk nach sich ziehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Müller, MdB