Wird im Landtag und den Landtagsbüros die Heiztemperatur auch auf 19 Grad abgesenkt, wie es von den Bürgern von der Politik gefordert wird?
Sehr geehrte Frau V.,
der Krieg in der Ukraine hat zu einer deutlichen Verschärfung der Lage auf den Energiemärkten geführt, woraufhin die Bundesregierung am 23.06.2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen hat. Daneben gilt seit dem 01.09.2022 die Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Diese Verordnung regelt auch verpflichtende Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden. Selbstverständlich hat auch der Landtag von Baden-Württemberg die Verordnung umgesetzt.
In § 6 EnSikuMaV ist geregelt, dass in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Lufttemperatur höchstens 19°C betragen darf. Gemeinschaftsflächen wie Flure, Treppenhäuser oder Lagerräume dürfen entsprechend § 5 EnSikuMaV nicht mehr geheizt werden. Hinzu kommen eine weitere Reihe an Maßnahmen, die der Landtag von Baden-Württemberg umgesetzt hat. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte:
In Bereichen, die überwiegend zum Händewaschen vorgesehen sind, steht nur noch kaltes Wasser zur Verfügung. Außerdem wird allen Beschäftigten die Möglichkeit geboten im Homeoffice zu arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen!