Warum werden Tierheime in Baden-Württemberg (völlig) unzureichend von Seiten des Landes unterstützt?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete und Landtagspräsidentin,
Tierheime in Baden-Württemberg haben nach wie vor mit hohen Mehrbelastungen zu kämpfen. Die zuletzt von Seitens des Landes den Tierheimen zur Verfügung gestellten (spärlichen) finanziellen Mittel sind völlig unzureichend. Was unternehmen insbesondere Sie, sehr geehrte Frau Abgeordnete und Landtagspräsidentin und die Grünen Partei gegen den derzeitgen Missstand? Warum werden hier nicht schnellstens und vor allem ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt? Vielen Dank für eine Antwort im Voraus!
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die schwierige Situation in den Tierheimen und die dadurch entstandenen finanziellen und organisatorischen Mehrbelastungen sind mir bekannt. Wir Grüne werden deshalb in den anstehenden Haushaltsberatungen ein Auge auf eine bessere finanzielle Ausstattung der Tierheime und des Tierschutzes im Land haben.
Im aktuellen Haushalt des Landes wurden die Mittel für die Tierheime bereits erhöht. Seitdem ist der Bedarf stärker gewachsen. Die Gründe für die Mehrbelastung der Tierheime sind vielseitig: unter anderem geht es um finanzielle Belastung und Sorge der Besitzerinnen und Besitzer, weniger Homeoffice und damit weniger Zeit für die Haustiere oder auch wachsende freilebende Katzenpopulationen.
Wir Grüne setzen beim Tierschutz an der Ursache an, damit eine Überlastung der Tierheime gestoppt werden kann und diese ihrer Aufgabe des Tierschutzes nachgehen können, ohne einen Mangel verwalten zu müssen und im schlimmsten Falle Fundtiere aus Kapazitätsgründen gar nicht mehr aufnehmen können.
Daher machen wir uns beispielsweise auch für den Katzenschutz stark und haben für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 insgesamt 180.000 € bereitgestellt, damit freilaufende weibliche Katzen und Kater kastriert, gekennzeichnet und registriert werden können. Dadurch können Fundtiere schneller ihren Besitzer*innen zugeordnet werden, die unkontrollierte Vermehrung der Katzen gestoppt, Tierleid reduziert und Tierheime entlastet werden.
Doch das kann nur gelingen, weil die Tierschutzvereine und die Tierheime enorme Ehrenamtsarbeit leisten, oft auch mit dem Einsatz von Spendengeldern. Mit den 180.000 € im Landeshaushalt ist es gelungen, zumindest diese finanzielle Last etwas abzumildern.
Hier sind auch die Kommunen gefragt. Kommunale Katzenschutzverordnungen können regeln, dass freilaufende weibliche Katzen und Kater kastriert, gekennzeichnet und registriert werden müssen. Allerdings haben nur 56 von 1101 Kommunen in BaWü eine solche Verordnung erlassen.
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Förderung von Tierschutzmaßnahmen und den darüber ausgeschütteten 180.000 € werden zudem Projekte mit modellhaftem Charakter gefördert – mit dem Ziel der Bestandskontrolle und Gesunderhaltung freilebender Katzen.
Voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres wird ein Entwurf aus dem Innenministerium und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Sachkundenachweises für Hundehalterinnen und Hundehalter (Hundeführerschein) vorgelegt werden. Wir Grüne haben im Koalitionsvertrag mit der CDU diesen Hundeführerschein vereinbart. Denn der Blick in die Tierheime zeigt: Menschen schaffen sich häufig Hunde an, ohne sich über die Konsequenzen und ihrer Verantwortung gegenüber diesem Lebewesen bewusst zu sein. Aufgrund von Zeitmangel oder Überforderung der Halterinnen und Halter landen die Hunde dann in den Tierheimen. Hier kann der Sachkundenachweis ansetzen und die unüberlegte Anschaffung von Hunden verhindern helfen. Denn der Sachkundenachweis könnte als verpflichtender Theorieteil vor dem Kauf eines Hundes schon ein Bewusstsein für das gemeinsame Leben mit einem Hund bei den potentiellen Halterinnen und Haltern schaffen und im weiteren praktischen Verlauf die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gemeinsam mit dem Hund sicherstellen.
Mit freundlichen Grüßen!