Frage an Muhterem Aras von Michael W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Aras,
bitte gestatten Sie mir Nachfragen zu Ihrer Antwort auf die Frage von Herrn K.:
1) Welchen Zeitraum halten Sie für die Bereitstellung eines flächendeckenden Angebotes an bedarfsgerechten Wegen für das Radfahren im Wald als angemessen?
2) In welcher Höhe wird das Land Baden-Württemberg finanzielle Mittel für die Ausweisung schmaler Wege als Radrouten bereitstellen?
3) Auf wieviele Kilometer an Wegen beziehen sich die 10%? Auf alle Wege oder nur die, die sowieso schon als Radroute im Wald ausgewiesen sind?
4) Sollten Ihrer Meinung nach ausgewiesene Radrouten für Fußgänger gesperrt werden?
Wenn ja: In welcher Form soll diese Sperrung kenntlich gemacht werden? Ich erinnere daran, das Fußgängern auch ein Betretungsrecht abseits von Wegen zusteht und die Kenntlichmachung der Sperrung daher nicht auf Weganfang und -ende beschränkt bleiben kann.