Frage an Muhterem Aras von Tilman K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Aras,
bekanntermaßen meint der Petitionsausschuss des Landtages, dass das Problem aufgrund §37 LWaldG* limitierter Fahrradmobilität durch Ausnahmeregelungskonzepte zu lösen sei. Im folgenden geht es hier (!) nicht um die zweifelhafte Sinnhaftigkeit der "ZweiMeterRegel" oder der möglicherweise ebenso zweifelhafte Sinnhaftigkeit der vom Ausschuß lt. einschlägiger Pressemitteilung empfohlenen Alternative zum Petitum.
Es geht vielmehr um die Finanzierung dieser Alternative, die es nicht zum Nulltarif geben würde. Es wäre daher nicht solide, würde man die angesprochene Problematik angehen, ohne die hierfür relevanten finanziellen Hintergründe, Limits bzw. Perspektiven nachvollziehbar geklärt zu wissen.
Angesichts der ökologisch positiven Auswirkungen der Nutzung des Mobilitätsmittels "Fahrrad" ist dabei auch Ihre im Internet zu findende Aussage "Ökologie und Ökonomie in Einklang zu bringen, ist eine unserer wichtigsten Aufgaben" angesprochen.
Daher frage ich insbesondere hinsichtlich der Planungen freizugebender Fahrradrouten inkl. zugrundezulegender Vernetzungs- und Besucherlenkungs und dazugehöriger Verwaltungsverfahren (Genehmigungsverfahren, Abstimmungsgespräche, Herstellung des Einvernehmens mit den einzelnen Waldeigentümern, etc. etc.),
- wie sich die vorgesehene Zeitschiene für die o.g. Alternative darstellt, also wann die o.g. Alternative umgesetzt sein soll und
- wie sich nach Ihren Informationen die Finanzplanung für diese Zeitschiene insgesamt bzw. auch als Teilbetrag im Haushaltsentwurf 2015, der zur Beratung und ggf. Beschlussfassung ansteht, darstellen wird.
Einer zeitnahen Antwort sehe ich mit Dank hierfür im voraus gerne entgegen.
Mit den besten Grüßen
Tilman Kluge
*) sog. "ZweiMeterRegel", s. a. bisheriges Verfahren zur Petition 3436
Sehr geehrter Herr Kluge,
vielen Dank für Ihr Zuschrift zur 2-m-Regelung und für Ihr Engagement.
Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie als Streiter für eine generelle Öffnung der Waldwege enttäuscht sind vom Ergebnis der Beratungen des Petitionsausschusses.
Nach reiflicher Überlegung und einer intensiven Güterabwägung sowohl im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als auch im Petitionsausschuss halten die Fraktionen an der derzeitigen Regelung fest.
Die Abgeordneten halten es aber für besonders wichtig, dass vor Ort, also in allen Kommunen und Städten, Konzepte für die Radnutzung im Wald erstellt werden. Dadurch können deutlich mehr Wege für die Radnutzer freigegeben werden. Die Landesregierung spricht von einer Zielmarke von 10% der Wege. Der Petitionsausschuss hat ganz bewusst die Kommunen und örtlichen Verbänden für zuständig erklärt, weil sie sich vor Ort am besten auskennen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die unteren Forstbehörden ausdrücklich aufgefordert, lokale Initiativen zur Ausweisung neuer und geeigneter Strecken aktiv zu unterstützen. Das von der Schwarzwald-Tourismus GmbH, den beiden Schwarzwald-Naturparken, dem Schwarzwaldverein und ForstBW gemeinsam entwickelte Strategiepapier und das im Frühjahr vorgestellte neue Mountain-Bike-Handbuch bieten dafür eine gute Grundlage. Die Argumente können Sie der Anhörung (s. Link anbei) entnehmen.
Link zur Anhörung zur sogenannten 2-Meter-Regelung:
http://www.landtag-bw.de/cms/home/mediathek/videos.html#mid&92933513-a902-470b-b840-0abf832efcee
Freundliche Grüße
Muhterem Aras