Frage an Muhterem Aras von Johannes T. bezüglich Gesundheit
Wie stehen Sie zur 2m Regel für Mountainbikes?
Wie oft sind Sie im Wald ? Haben Sie eigene Erfahrungen mit Mountainbikern im Wald?
Ich lade Sie gerne ein zu einer Lokalbesichtigung: Es ist ja nicht weit - und ein Fahrrad kann ich Ihnen leihen...
Sehr geehrter Herr Tribola,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich gehe sehr oft im Stuttgarter Wald spazieren und genieße die gefahrlosen Spaziergänge sehr. Als Fußgängerin (ich bin sehr viel zu Fuß in der Stadt unterwegs) hat man es oft nicht leicht. Zugeparkte Gehwege, viele Treppen in dunkle Unterführungen und - Radfahrer, die mit nicht angepasster Geschwindigkeit auf kombinierten Geh- und Radwegen unterwegs sind. Das sind u.a. Gründe, warum ich das ungestörte Laufen im Wald genieße. Jedoch ist es mir auch wichtig, die aktuellen Entwicklungen im Freizeitverhalten der Menschen nicht zu übersehen. Das Mountainbiken nimmt immer mehr zu und die Sportlerinnen und Sportler fordern Platz für ihr Hobby.
Wir GRÜNEN setzen uns für eine Erweiterung und Vernetzung der Mountainbike-Wegenetze insbesondere in den Mittelgebirgen ein. Berücksichtigt werden müssen hierbei gleichwohl auch die Interessen von Wanderern, Reitern und dem Naturschutz. Der Wald in Baden-Württemberg wird landesweit intensiv durch Erholungssuchende genutzt. Die Nutzung durch verschiedenste Sportarten neben Spaziergängen und Wanderungen ist jedoch nicht konfliktfrei. Immer wieder kommt es zu schweren, teils sogar tödlichen Unfällen. Konflikte entstehen, wenn auf schmalen Wegen der gefahrlose Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist. Nach § 37 Abs. 3 S. 3 Landeswaldgesetz ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite daher untersagt.
Mit dem Ziel, eine Verbesserung der radtouristischen Attraktivität für eine zunehmende Zahl von Mountainbikerinnen und Mountainbikern zu schaffen, wurde nun ein Strategiepapier zur Verbesserung des Mountainbike-Wegenetzes im Schwarzwald erarbeitet (gemeinsam von Schwarzwald-Tourismus GmbH, beiden Naturparken, dem Schwarzwaldverein und dem Landesbetrieb ForstBW). U.a. sollen Singletrail-Strecken verstärkt ausgewiesen werden. Ab 2014 werden in den Schwarzwald-Naturparken Pilotprojekte zur Ausweisung von Singletrails begleitet. Von besonderem Interesse ist es, ob es gelingt, gegenseitige Störungen zu verringern, das Unfallrisiko zu mindern und gleichzeitig die Fahrrad- und Mountainbike-Attraktivität zu steigern.
Die Regelungen der Waldgesetze anderer Bundesländer sehen wir als nicht unkritisch. So beschränkt das neue Waldgesetz Hessens das Radfahren auf befestigte oder naturfeste Wege, auf denen bei gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist. Das Waldgesetz Bayerns beschränkt das Radfahren auf Straßen und geeignete Waldwege. Baden-Württembergs 2-m-Regelung hat gegenüber den auslegungsfähigen Begriffen "gefahrloser Begegnungsverkehr" oder "geeignete Waldwege" den Vorteil der Rechtsklarheit bei Haftungsfragen nach Unfällen.
Die bestehende 2-m-Regelung hat sich unseres Erachtens bewährt. Eine flexible Handhabung über Ausnahmeregelungen ist dort möglich, wo eine Entflechtung des Besucherverkehrs angestrebt wird oder das Unfallrisiko gering ist. Im Rahmen des im Schwarzwald gestarteten Pilotprojekts wird zu prüfen sein, ob ein Abbau von Konflikten und Risiken durch eine Entflechtung des Erholungsverkehrs bewirkt werden kann. Die Fraktion Grüne strebt daher keine Novellierung des Landeswaldgesetzes an.
Freundliche Grüße
Muhterem Aras