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Muhterem Aras
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Frage von Franz B. •

Frage an Muhterem Aras von Franz B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Aras,

ich möchte auf einen Missstand aufmerksam machen, der Mädchen u. werdende Mütter gesundheitlich gefährdet

Situation:
1. Laut Bundesgesetzblatt von 2009, S.2433 u.a. §4 ff,Link s.u.:
Auszug §4 Nutzungsverbot für Minderjährige
Die Benutzung von Anlagen nach §3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher UV-Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.
Quelle:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl109s2433.pdf%27%5D

2. Der Gesetzgeber droht mit bis zu 50.000 Euro Strafe
Quelle: http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/45682.php )

3. Der Missstand
Bei Umsetzung dieses Gesetzes werden Nagelstudios vergessen. Nagelstudios fallen auch unter §4 des in Punkt 1.beschriebenen Gesetzes "ähnliche Einrichtungen oder sonst öffentlich zugängliche Räume“
a) Mädchen u. werdende Mütter werden in Nagelstudios unkontrolliert schädlichen künstlichen UV- Strahlen zur Nagelmodelage ausgesetzt.
b) Studien zeigen: Geringste künstl. UV-Strahlung reicht aus, um Zellstrukturschäden der Haut zu verursachen. Die sich über Jahre aufsummierenden Strahlen können schwere Folgen für den Heranwachsenden haben. Die Haut vergisst nichts!

Ich bitte Sie nicht nur als besorgter Vater einer 17 jährigen Tochter, die bis jetzt ohne Schutzmaßnahmen in einem Nagelstudio einer künstlichen UV-Strahlung ausgesetzt wird, sondern auch als besorgter Bürger für andere Kinder und Eltern.

Ich bitte Sie um eine rasche Stellungnahme.
Tragen Sie mit dafür Sorge, dass dieser Missstand sofort abgestellt wird indem Nagelstudios die Auflage erhalten, für Jugendliche einen Handschutz zu verwenden damit die schädliche Wirkung von künstlicher UV-Strahlung abgewehrt wird

Jeden von uns trifft Schuld der hier tatenlos zusieht.

Jeder Tag zählt!

Vielen Dank
Dipl.-Ing. Franz Brockers

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Brockers,

bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung Ihrer Frage.

Sie haben völlig Recht, dass hier ein Missstand vorliegt. Jedoch liegt der Missstand meiner Meinung nach etwas anders, als Sie es sehen. Ihre Tochter ist minderjährig und besucht freiwillig ein Nagelstudio. Als Mutter einer Tochter in ähnlichem Alter meine ich, dass auch Sie eine Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Tochter tragen, zumal wahrscheinlich das Nagelstudio von Ihnen bezahlt wird. Die Versorgung in einem Nagelstudio sehe ich nicht als zwingend an. Reden Sie mit Ihrer Tochter und erklären Sie ihr die gesundheitlichen Probleme, die entstehen können. Ihre Tochter wird es sicher einsehen. Das ist auf jeden Fall der schnellere Weg, die Sache zum Wohle Ihrer Tochter zu regeln, als auf die gesetzliche Regelung zu warten. Ganz davon abgesehen, dass auch dieses Verbot kontrolliert werden müsste. Wenn Ihre Tochter es nicht einsieht, bleibt Ihnen als letzte Möglichkeit, ihr die Behandlung im Nagelstudio zu verbieten und dies nicht zu bezahlen.

Es gibt viele Dinge, die für Jugendliche gefährlich, aber möglicherweise nicht ausdrücklich durch den Gesetzgeber verboten sind. Hier ist es die Aufgabe der Eltern, ihrer Erziehungspflicht nachzukommen.

Freundliche Grüße
Muhterem Aras

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