Muharrem Aras
SPD
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Frage von Simone M. •

Frage an Muharrem Aras von Simone M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Aras,

an den Volkshochschulen in Berlin arbeiten 600 Dozent/innen arbeitnehmerähnlich, d.h. wir arbeiten hauptberuflich in der Weiterbildung, z.B. in Integrationskursen oder Computerkursen, werden aber über Stunden-Honorare bezahlt. Wir arbeiten in permanent unsicheren Arbeitsverhältnissen und ohne grundlegende soziale Absicherungen wie z.B. eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz u.ä.
Die Honorare sind dabei nicht annähernd hoch genug, um eine private Absicherung bezahlen zu können.
Aus diesem Grunde streben die Gewerkschaften verdi und GEW, in denen viel von uns Mitglieder sind, Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Dozent/innen an.
Würden Sie als Abgeordnete unsere Forderung nach einer Verbesserung unserer prekären Arbeitsverhätnisse unterstützen ?

Mit freundlichen Grüßen
Simone Moog

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Moog,

da Ihre Fragen einen speziellen Bereich betreffen, habe ich mich erst sachkundig gemacht, da ich Ihnen nicht nur pauschal antworten wollte. Daher bitte ich die etwas verspätete Antwort zu entschuldigen.

Die Einführung eines Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche Dozent_innen würde ich sehr begrüßen. Allerdings ist dieses Vorhaben wohl in der Vergangenheit mehrmals angegangen worden ohne einen konkreten Abschluss. Daher wäre es umso wichtiger, dass der Tarifvertag für arbeitnehmerähnliche Dozent_innen an den Volkshochschulen endlich eingeführt wird.

Dass in arbeitsnehmerähnlichen Verhältnissen beschäftige Dozent_innen der Volkshochschulen im Krankheitsfalls Lohnfortzahlung erhalten sowie während und nach der Schwangerschaft Mutterschutz genießen, halte ich allerdings als primär verbindlich zu vereinbarendes Ziel. Dieser Bereich muss den gesetzlichen Bestimmungen für abhängig Beschäftigte angepasst werden, d.h. auch Dozent_innen in arbeitsnehmerähnlichen Verhältnissen müssen im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten und bei einer Schwangerschaft muss auch hier das Mutterschutzgesetz greifen.

Eine Anhebung der Honorarsätze, die sich zurzeit in einem angemessenen Verhältnis zu den Gehältern der Lehrkräfte im öffentlichen Dienst befinden, würde ich nicht ohne weiteres befürworten. Denn in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass bei einer Anhebung der Honorarsätze, diese sich unmittelbar auf die Teilnehmergebühren ausgewirkt haben, mit der Folge, dass diese ebenfalls erhöht werden mussten. Dementsprechend haben weniger Teilnehmer_innen sich zu den einzelnen Kursen angemeldet. Dass das Land Berlin diese Finanzierungslücke durch Zuschüsse schließen könnte, ist aufgrund der jetzigen klammen Haushaltslage nicht abzusehen.

Damit die VHS-Kurse auch in Zukunft für die meisten Bevölkerungsschichten zugänglich bleiben, ist es erforderlich, dass sie auch weiterhin vergleichsweise kostengünstig angeboten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Muharrem Aras