Guten Tag Herr Oppelt, wie stehen Sie zum Thema Verankerung des Journalismus als gemeinnütziger Zweck in der Abgabenordnung?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage zur möglichen Einordnung des Journalismus als gemeinnützigen Zweck in der Abgabenordnung.
Der gemeinnützige Zweck soll unter anderem zur Förderung der Allgemeinheit beitragen. Die Förderung der Allgemeinheit umschreibt dabei den ihr innewohnenden Grundgedanken der Gemeinnützigkeit. Es handelt sich um einen unbestimmten Begriff, der ausfüllungsbedürftig ist und daher nach unterschiedlichen Wertevorstellungen betrachtet werden kann. Die Rechtsprechung betrachtet eine Vielzahl von Werten, welche dem Allgemeinwohl nutzen und wägt in der Folge unter diesen ab. Besonderes Gewicht kommt dabei den verfassungstragenden Grundlinien des Grundgesetzes, den sozialethischen und religiösen Prinzipien, der geistigen und kulturellen Ordnung, der Forschung, Wissenschaft und Technik, der vorhandene Wirtschaftsstrukturen, den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen und den Wertvorstellungen und Anschauungen der Bevölkerung zu.
Sollte eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Änderung der Abgabenordnung eingebracht werden, werden wir nach bestem Wissen und Gewissen nach o.g. Kriterien zu entscheiden haben.
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Oppelt