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Monika Hohlmeier
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Frage von Martin K. •

Wie wollen Sie die Einhaltung bestehender Gesetze ermöglichen, wenn die EU genverändertes Saatgut ohne Kennzeichnungspflicht zulässt?

Im Bayerischen Naturschutzgesetz steht in Art. 11b: "Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten."

Laut EU ÖKO-Verodnung ist der Anbau Genveränderter Pflanzen im Bio-Landbau nicht gestattet

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