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Monika Hohlmeier
CSU
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Frage von Gisela K. •

Frage an Monika Hohlmeier von Gisela K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Hohlmeier,
die in Brüssel erscheinende Zeitung “European Voice” berichtet auf Seite 2 ihrer jüngsten Ausgabe vom 25. Juli 2013 über Immobilienoperationen des Europäischen Parlaments in Brüssel. In diesem Zusammenhang werden auch Sie als die für Gebäude zuständige Berichterstatterin des Parlaments zitiert.

Demnach haben Sie befürwortet, dass das Parlament ein 40 000 m² großes Gebäude am Brüsseler Square de Meeûs mietet, das bisher von der Europäischen Kommission genutzt wurde. Dies sei, so ein Experte laut Angaben der Zeitung, womöglich das größte Immobiliengeschäft des Jahres in Brüssel.

Laut Artikel 134(1)h der delegierten Verordnung Nr. 1268/2012 über die Anwendungsbestimmungen für die EU-Haushaltsordnung können solche Immobilientransaktionen im Verhandlungsverfahren nach vorheriger Erkundung des lokalen Marktes abgeschlossen werden.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:362:FULL:DE:PDF#page=3

Können Sie mir mitteilen, wann der Aufruf zur Interessenbekundung im Rahmen der Erkundung des lokalen Marktes im Amtsblatt veröffentlicht worden ist?

Wissen Sie, wie viele Immobilienfirmen in diesem Rahmen konsultiert wurden und wie viele Angebote vorlagen?

Vielen Dank im Voraus und
mit freundlichen Grüßen
Gisela Kind

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kind,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 27.08.2013.

Zunächst möchte ich auf einen rein formalen Punkt hinweisen: in Ihrer Frage nehmen Sie Bezug auf Artikel 134(1)h der delegierten Verordnung Nr. 1268/2012 über die Anwendungsbestimmungen für die EU-Haushaltsordnung, die aber erst seit dem 1. Januar 2013 gilt. Die Auswahl des Gebäudes Square de Meeûs erfolgte im Jahr 2012 unter der seiner Zeit gültigen Haushaltsordnung Nr. 1605/2002 und deren Durchführungsverordnung Nr. 2342/2002. Inhaltlich ergeben sich dadurch praktisch keine Änderungen, da sich der Wortlaut der entsprechenden Bestimmungen nur geringfügig geändert hat. Artikel 126(1) der Durchführungsverordnung Nr. 2342/2002 entspricht Artikel 134(1)h der delegierten Verordnung Nr. 1268/2012.

Der Artikel 126(1) betrifft /„Fälle, die das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung rechtfertigen“/ (Artikel 91 der Haushaltsordnung) und lautet:

(1)In folgenden Fällen können die öffentlichen Auftraggeber ungeachtet des geschätzten Auftragswerts Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben: …

h) bei Immobilientransaktionen nach vorheriger Erkundung des lokalen Marktes;

Artikel 126(1) regelt damit ausdrücklich /Fälle, die keiner vorherigen Veröffentlichung bedürfen/, deshalb ist auch die in der Anfrage angesprochene „Aufforderung zur Interessenbekundung“ nicht vorgesehen. Das Instrument der „Aufforderung zur Interessenbekundung“ ist in Artikel 126 der Durchführungsverordnung Nr. 1268/2012 beschrieben und betrifft die /Vorauswahl/ von Bewerbern für /künftige/ Vergabeverfahren, um dann später Zeit zu sparen.

Artikel 126(1) verlangt eine /„vorherige Erkundung des lokalen Marktes“./ Dieser Begriff ist weder in der Haushaltsordnung noch in seiner Durchführungsverordnung näher erläutert. Deshalb muss von Fall zu Fall festgelegt werden, wie der lokale Markt erkundet werden kann.

Der Anmietung des Gebäudes Square de Meeûs ist ein Beschaffungsverfahren für Gebäude in Brüssel vorausgegangen: eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 27. November 2010. Dieses Verfahren umfasste 3 Lose, wobei das dritte Los ein großes Verwaltungsgebäude betraf. Für dieses Los 3 sind 7 Angebote eingegangen, wobei nicht alle den Auswahlkriterien entsprachen. Das Parlament hat sich für das Trebel-Projekt entschieden. Da das Trebel-Gebäude noch errichtet werden muss und erst im Jahr 2017 zur Verfügung stehen wird und außerdem nach 2017 aufgrund der geplanten umfangreichen Renovierungen bestehender Parlamentsgebäude Ausweichräume benötigt werden, hat das Präsidium des Parlaments am 30. November 2011 beschlossen, ein Übergangsgebäude suchen zu lassen.

Aufgrund des damaligen Beschaffungsverfahrens war das Parlament über die Situation des relevanten Immobilienmarktes genau informiert. Die Daten des Verfahrens wurden aktualisiert und nochmals analysiert. Gemäß den Kriterien zeitliche Verfügbarkeit (bezugsfertig zu den Wahlen 2014) sowie Größe und Nähe zu den anderen Gebäuden des Parlaments kam nur das Gebäude Square de Meeûs in Frage. Parallel wurde ein Immobilienexperte beauftragt, der bestätigte, dass kein neues großes Immobilienprojekt, das den Kriterien des Parlaments entspricht, auf dem Markt gekommen war.

Aus diesem Grunde wurde beschlossen, mit dem Eigentümer des Square de Meeûs Gebäudes Verhandlungen aufzunehmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Hohlmeier

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