Frage an Monika Hohlmeier von Silvia S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Fr. Hohlmeier
wie stehen sie zum Vorschlag der EU-Kommision, bei sogenannten E-Zigaretten die Nikotingrenze auf 4mg / VE zu reduzieren, und alles was darüberliegt als Arzneimittel zu behandeln?
Ich habe seit meinem 15. lebensjahr geraucht ( 35 Jahre )und bin jetzt dank der E-Zigarette gänzlich weg von der normalen Tabakzigarette.
Das Rauchen aufhören will ich ja nicht und deshalb bin ich über die weniger schädliche E-Zigarette sehr dankbar, weil ich es ja auch gesundheitlich feststellen kann, das mir die E-Zigarette besser bekommt.
Meine fast schon chronische Bronchitis ( Raucherhusten) war nach ca. 3 Wochen verschwunden, ich habe viel mehr Luft zum Atmen, mir geht es insgesamt blendend.
Deshalb kann ich es nicht verstehen, wieso die E-Zigarette eine Arzneimittelzulassung bekommen soll. .
Was an der E-Zigarette ist Arznei??
Das Nikotin??? Das Liquid?? Die Hardware?
Für mich ist das ein Genussmittel.
ich hoffe Sie geben der E-Zigarette eine Chance sich zu bewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Scheffler
Sehr geehrte Frau Scheffler,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Juli 2013 und Ihr damit verbundenes Interesse an meiner Arbeit.
Zusammen mit Frau Dr. Anja Weisgerber (CSU), die Mitglied des federführenden Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments ist, habe ich mir in den vergangenen Wochen und Monaten ein umfassendes Bild zum Thema E-Zigarette und Tabakprodukterichtlinie gemacht.Es haben uns viele Befürworter der E-Zigarette aber auch Gegner, die uns Gefahren für die Gesundheit der Raucher solcher Produkte aufgezeigt haben, geschrieben. Darunter war auch Ihre Nachricht vom 16. Juli 2013, in der Sie mir von Ihrem persönlichen Nutzen der E-Zigarette berichteten. Hierfür möchte ich mich recht herzlich bei Ihnen bedanken.
Weder die EU-Kommission, noch das EU-Parlament, noch die Mitgliedstaaten möchten die E-Zigarette verbieten. Derzeit gibt es in der EU jedoch keine harmonisierten Vorschriften für E-Zigaretten. In manchen Mitgliedstaaten gibt es keine gesetzlichen Regelungen, in anderen Mitgliedstaaten ist sie verboten. Da wir in einem Binnenmarkt mit regem Warenaustausch leben, brauchen wir eine Harmonisierung in diesem Bereich, um überall in Europa den gleichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Am 10. Juli 2013 hat der federführende Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments über die Tabakprodukterichtlinie abgestimmt. Dabei hat sich die Mehrheit der Abgeordneten dafür ausgesprochen, den Vorschlag der EU-Kommission, die eine Arzneimittelzulassung ab einer Nikotinkonzentration von 4 mg/ml fordert, zu verschärfen. Nach dem Willen der Mehrheit des Ausschusses soll die Arzneimittelzulassung für alle E-Zigaretten, unabhängig von ihrem Nikotingehalt, gelten.
Persönlich bevorzuge ich eine Regelung, die den E-Zigarettenmarkt zwar reguliert und beispielsweise Vorschriften beinhaltet, wie E-Zigaretten gekennzeichnet werden müssen, aber die den Nutzern der E-Zigarette mehr Flexibilität gibt. Mir ist vor allem wichtig, dass der Jugendschutz gewährleistet und der direkte Zugang zum Produkt beim Verkauf versperrt bleiben, damit der Händler das Alter des Käufers überprüfen kann.
Mit den besten Grüßen
*Monika Hohlmeier
*Mitglied des Europäischen Parlaments