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Monika Hohlmeier
CSU
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Frage von Heribert K. •

Frage an Monika Hohlmeier von Heribert K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Hohlmeier,

wie stehen Sie persönlich zu der beabsichtigten "Saatgut-Richtlinie", die die Kommission durchpeitschen möchte?
Beabsichtigen Sie, etwas gegen diese Richtlinie zu unternehmen? Welche Maßnahmen außer °Abstimmungsverhalten" könnten Sie sich vorstellen?
Was raten Sie den oberfränkischen Landwirten?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Bürger in Oberfranken direkt über das weitere Gesetzgebungsverfahren zu informieren?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Karsch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Karsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatsch.de zur sogenannten Saatgut-Richtlinie. Gerne möchte ich Ihre Fragen hierzu beantworten:

In den letzten Wochen wurde mehrfach in den Medien über die scheinbaren Regulierungspläne der EU für den Obst- und Gemüseanbau in Hobbygärten berichtet. Objekt des Anstoßes waren die geplanten neuen Regelungen der Kommission zur Lebensmittelsicherheit und zur Kontrolle von Tier- und Pflanzengesundheiten, die die Kommission nun am 6. Mai 2013 vorgestellt hat. Das Paket soll derzeit 70 Rechtsakte auf 5 reduzieren und vorhandene Vorschriften vereinfachen undbürokratischen Aufwand, der den Landwirten, Züchtern und Lebensmittelunternehmern (Erzeuger, Verarbeiter und Händler) durch die Abläufe und Verfahren entsteht, verringern. Im Gegensatz zu Ihren Angaben beginnt erst jetzt der parlamentarische Diskussionsprozess zu den neuen Vorschlägen der Kommission, an dem sich jeder beteiligen kann. Bei dem Gesetzgebungsverfahren ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich.

Entgegen vieler Meldungen sollen die neuen Regelungen bezüglich Pflanzenvermehrungsmaterials, einschließlich Saatgut, dabei vereinfacht und flexibilisiert werden. Die neuen Vorschriften, so Kommissar Tonio Borg, sollen die Vielfalt des Pflanzenbausektors in Europa erhalten und der Handel mit den daraus gewonnenen Erzeugnissen fördern. Dabei ist der Einsatz von Saatgut zu privaten Zwecken ausdrücklich von den EU-Regelungen ausgenommen. Die Regeln betreffen also ausschließlich professionelle Akteure, die pflanzliches Saatgut erzeugen, also zum Beispiel große Saatguthersteller, Landwirte oder Gartenbaubetriebe. Für kleine Züchter und Unternehmen und auch für spezielle Pflanzenarten sind Ausnahmen geplant, die die den Verkauf und die Verwendung, wie bisher erlauben. Auch für alte Sorten sind Ausnahmen vorgesehen, die deren Erhalt gewährleisten.

Zunächst muss der Entwurf der Kommission genau analysiert und auf seine Auswirkungen überprüft werden. Dann wird sich der federführende Parlamentsausschuss mit dem Entwurf beschäftigen und Expertenanhörungen durchführen. Vorab so viel: Ein Einheits-Saatgut wird es mit den Abgeordneten der CSU nicht geben. Ich persönlich trete von jeher für die Artenvielfalt und den Bürokratieabbau ein und begrüße insofern, dass 70 Rechtsakte auf 5 reduziert werden. Der Tausch und Verkauf von alten und seltenen Saatgutsorten an die Endnutzer wird auch weiterhin frei erfolgen können. Mittelständische Saatguthersteller und Landwirte können sich in den parlamentarischen Diskussionsprozess jederzeit einbringen. Es ist sinnvoll dies während der Beratungsphase des Europäischen Parlaments zu tun. Ohne einen Beschluss des Europäischen Parlaments wird es keine Neuregelung der Saatgutregistrierung in Europa geben. Nach den ersten Beratungen bin ich gerne dazu bereit, Sie über weitere Entwicklungen zu informieren. Das Gesetzgebungsverfahren ist gerade erst angelaufen, Abstimmungen stehen kurzfristig nicht an. Gerne informiere ich Sie, genauso wie andere interessierte Bürgerinnen und Bürger, auch mit Hilfe meines wöchentlichen Newsletter „EUROPA kompakt“.

Mit den besten Grüßen

Monika Hohlmeier

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