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Monika Hohlmeier
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Frage von Renate B. •

Frage an Monika Hohlmeier von Renate B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Hohlmeier,

ich bin nach dem Sozialgesetzbuch schwerbehindert.
Meine Behinderung sieht man mir nicht an, ich sitze nicht im Rollstuhl, mir fehlen keine Gliedmaßen, trotzdem bin ich in meinem Leben eingeschränkt.

Im Urlaub im europäischen Ausland sehe ich, genau wie hier in Deutschland, an den Kassen von Museen etc, dass es Ermäßigungen für schwerbehinderte Personen gibt.
Diese Ermäßigungen kann ich nie in Anspruch nehmen, da es auf deutschen Behindertenausweisen keinen fremdsprachlichen Hinweis bzw. Zeichen (z.B. Rollstuhl analog Behindertenparkausweis) gibt und dieser Ausweis nicht europäisch harmonisiert ist.

Warum ist der Krümmungsgrad der Bananen und Gurken wichtiger als ein harmonisierter europäischer Schwerbehindertenausweis?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Biener

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Biener,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir über die Internetplattform www.abgeordnetenwatch.de zugegangen ist.

Das Thema eines gemeinsamen europäischen Schwerbehindertenausweises ist bereits in den 1980er Jahren auf EU-Ebene diskutiert worden. Damals hatte man jedoch festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als Schwerbehinderter und die zuerkannten Leistungen in den Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich sind. Eine Harmonisierung ist damals deswegen nicht zustande gekommen. Dennoch gibt es einige EU-weite Regelungen, die auf den heutigen Ansatz im Schwerbehindertenrecht zurückgehen, dass behinderungsgerechte Nachteile ausgeglichen werden sollen: Der EU-Parkausweis ermöglicht es Schwerbehinderten, in der gesamten EU Schwerbehindertenparkplätze in Anspruch zu nehmen; im europäischen Eisenbahnverkehr fahren Begleitpersonen von Blinden und von Rollstuhlbenutzern kostenfrei mit.

Um die derzeitig uneinheitliche Regelung im Bezug auf die Schwerbehindertenregelung innerhalb der Europäischen Union anzugleichen, hat die Europäische Kommission vor wenigen Wochen eine neue Strategie angenommen, die diese Hindernisse aus dem Weg räumen soll. Sie zeigt auf, was von Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu tun ist, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Im Zentrum der EU-Strategie steht das Ziel, Menschen mit Behinderungen dazu zu befähigen, ihre Rechte als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft wahrzunehmen und die Hindernisse auszuräumen, die ihnen den Alltag erschweren. Zu den Hauptmaßnahmen zählt, dass Menschen mit Behinderung und ihre Familienangehörigen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft in den Genuss aller Vorteile der EU-Bürgerschaft kommen müssen. Nach einer Mitteilung der Kommission soll in diesem Zusammenhang auch gewährleistet werden, dass Behindertenausweise und sonstige Ansprüche europaweit anerkannt werden. Kommt die Kommission ihren eigenen Versprechungen nach, sollte ein Vorschlag für eine Verordnung in dieser Sache innerhalb der nächsten Jahre vorliegen.

Zum derzeitigen Zeitpunktbesteht außerhalb Deutschlands noch kein Rechtsanspruch auf die Nachteilsausgleiche, die schwerbehinderten Menschen in Deutschland zustehen. Es ist aber möglich, dass Sie im Ausland bei Vorzeigen Ihres Schwerbehindertenausweises auf freiwilliger Grundlage Vergünstigungen erhalten. Daher stellen die Versorgungsämter in Bayern für schwerbehinderte Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich auf Wunsch eine Bescheinigung in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bestätigt wird.

Was den von Ihnen angesprochenen Zutritt zu kulturellen Einrichtungen betrifft, so gilt auch in Deutschland keinerlei Pflicht, ermäßigte Eintrittsgelder von Schwerbehinderten, Rentnern, Schülern oder Studenten zu berechnen. Aus diesem Grund besteht auch kein Anspruch von Schwerbehinderten auf derartige Leistungen.

Die Ausgestaltung von Leistungen an Schwerbehinderte ist in den EU-Mitgliedstaaten Sache der jeweiligen Regierung und wird ganz unterschiedlich gehandhabt. Mit dem erwarteten Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung der Schwerbehindertenausweise könnte auch dieser Punkt bald einheitlich geregelt sein. Ich werde mich hier für eine EU-weite Regelung einsetzen. Auch das Bundessozialministerium hat mir gegenüber geäußert, dass es sich für eine europaweit einheitliche Regelung beim Schwerbehindertenausweis einsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hohlmeier

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