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Monika Hohlmeier
CSU
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Frage von Roland F. •

Frage an Monika Hohlmeier von Roland F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hohlmeier,

1. Sehen Sie eine Verschärfung des Waffenrechts als mögliche Maßnahme zur Verhinderung von Amokläufen an Schulen, obgleich in Staaten wie der Schweiz, Österreich und Tschechien ein liberaleres Waffenrecht herrscht und es hier noch zu keinen Amokläufen in Schulen gekommen ist? Welche Maßnahmen schlagen Sie zur Verhinderung entsprechender Vorkommnisse konkret vor?

2. Befürworten Sie ein Verbot von großkalibrigen Waffen oder entsprechender Disziplinen mit großkalibrigen Waffen (sowohl bei Jägern als auch bei Sportschützen)?

3. Befürworten Sie ein Verbot von Waffen in privaten Haushalten oder eine Mengenbegrenzung der Waffen (sowohl bei Jägern als auch bei Sportschützen)?

4. Befürworten Sie ein Verbot von dynamischen Schießdisziplinen wie IPSC-Schießen, Biathlon, Olympisches Schnellfeuer, Laufender Keiler, Jagdliches Kurzwaffenschießen usw.?

5. Jegliche Einschränkung von Grundrechten ist für jeden Bürger sehr einschneidend und muss unter Berücksichtigung der Geschichte Deutschlands vermieden werden. Wie ist unter diesem Aspekt Ihre Position zur Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Möglichkeit der Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörden?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Frühwirt,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Juni 2010, in der Sie meine Stellungnahme zu mehreren Fragen des Waffenrechtes erbeten.

Die Amokläufe der letzten Jahre haben dazu geführt, dass das deutsche Waffengesetz im Juli letzten Jahres verschärft worden ist. Eine weitere Verschärfung würde zu keinen höheren Sicherheitsstandards führen und auch keine Amokläufe verhindern. Attentäter oder Amokläufer benutzen leider häufig Waffen, die sie illegal erworben haben oder deren Aufbewahrung nicht den gesetzesmäßigen Vorschriften entspricht. Zudem verwenden sie auch Waffen, die nicht im Waffenrecht verankert werden können. Das wurde am Beispiel des Amoklaufs in Ansbach deutlich. Ein 18-jähriger Schüler des Gymnasiums Carolinum ist am 17. September 2009 in die Schule eingedrungen. Bewaffnet mit mehreren Molotowcocktails und einem Beil ging er wahllos auf seine Mitschüler los. Auch mit einem Verbot sämtlicher Schusswaffen, hätte dieser Amoklauf nicht verhindert werden können. Amokläufe sind extreme Ereignisse, die nur sehr schwer vorherzusehen sind und deren Verhinderungen zumeist von besonderen Umständen abhängen. Auch in Ländern mit noch schärferem Waffenrecht gibt es Amokläufe. Das deutsche Waffenrecht ist eines der strengsten der ganzen Welt, das halte ich auch für richtig. Statt einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts sollte die Präventions- und Sozialarbeit weiter ausgebaut werden. Es geht vor allem darum, jungen Menschen zu vermitteln, dass Probleme durch aktives Handeln gelöst werden können und dass es immer Menschen gibt, die einem helfen. In diesem Zusammenhang ist es auch wesentlich, dass junge Menschen Teamgeist, Kommunikationsfähigkeit und Frustrationstoleranz erlernen.

Ich trete ein für sehr strenge Vorgaben, wie sie derzeit für die Aufbewahrung großkalibriger Waffen vorgesehen sind. Die Waffen müssen fest verschlossen und unerreichbar für Nichtbefugte aufbewahrt werden. Darüber hinaus sind Munition und Waffen sicher in getrennter Weise zu verwahren. Die zuständigen Ämter in Bayern überwachen diese Vorschriften streng und kontinuierlich. Aus diesem Grund halte ich eine weitere Verschärfung oder ein generelles Verbot großkalibriger Waffen für nicht notwendig.

Um großkalibrige Waffen erwerben zu dürfen, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Erste Voraussetzung ist die Bestätigung des Dachverbandes, dass es ein Bedürfnis für die beantragte Waffe gibt. Die Schützenvereine gehen sehr sorgfältig damit um und geben heutzutage die Bedürfnisbescheinigung nur unter strengen Voraussetzungen heraus. Des Weiteren muss eine Waffensachkundeprüfung abgelegt werden. Mit der Bedürfnisbestätigung und der bestandenen Sachkundeprüfung kann dann ein Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte gestellt werden. Von der Waffenbehörde erfolgt die Überprüfung der erforderlichen Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG) durch Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister, einer Meldeauskunft von der Gemeinde und Auskunft von der Polizei. Wenn die Voraussetzungen des § 4 WaffG erfüllt sind, wird dann eine Waffenbesitzkarte erteilt. Mit diesen Vorkehrungen wird sichergestellt, dass niemand eine Waffe legal erwerben kann, der nicht seine Eignung unter Beweis gestellt hat.

Eine Mengenbegrenzung für Waffen macht in diesem Zusammenhang keinen Sinn, denn die Gefahr für den Missbrauch von Waffen in einem Haushalt oder einem Verein steigt nicht durch die Zahl der Waffen. Zudem wird auch dies streng durch die Ämter überwacht. Obwohl ich das Ziel, eines möglichst hohen Grades an Absicherung befürworte, halte ich es nicht für zielführend und verantwortlich, alle Jäger, Sportschützen oder sonstige Waffenbesitzer unter einen Generalverdacht zu stellen.

Das Trainieren der Schießfertigkeit der Jäger zum Beispiel auf Rehbockscheibe, laufenden Keiler oder Tontauben ist im Sinne des Tierschutzes notwendig. Nur ein geübter Jäger ist in der Lage, Tiere weidgerecht zu erlegen ohne dass diese leiden müssen und ohne dass er seine Umgebung in irgendeiner Weise in Gefahr bringt. Bei den sportlichen Disziplinen halte ich ein Verbot für ebenso wenig sinnvoll. Dynamische Sportarten, die auch das Schießen beinhalten, wie Biathlon oder olympisches Schnellfeuer haben nichts mit „wilden Ballereien“ zu tun, wie die Forderung nach einem Verbot vermuten ließe. Sie fördern vielmehr Konzentrationsfähigkeit und Disziplin. Sie haben in unserem Land eine große gesellschaftliche Bedeutung und es sind mir auch keine Vorfälle negativer Art in diesem Zusammenhang bekannt. Viele Schützenvereine leisten gute Jugendarbeit und fördern das Verantwortungsbewusstsein der Jugendlichen. Sie schärfen auch deren Bewusstsein im Umgang mit Waffen und sorgen für eine strenge Handhabung. Auch dies wird durch die Ämter überwacht.

Regelmäßige Kontrollen halte ich für sinnvoll. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art 13 des Grundgesetzes wird durch das Waffengesetz geachtet, da Kontrollen gegen den Willen des Erlaubnisinhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hohlmeier

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