(...) Sie zitieren §95a erst ab dem zweiten Absatz und dann auch nur ausschnittsweise. Auf dieser Grundlage scheinen Sie argumentieren zu wollen, dass die bloße Umgehungsmöglichkeit eines Kopierschutzes, den Kopierschutz seiner Eigenschaft als „wirksame technische Maßnahme“ beraubt. Mit Ihrer Nennung des §108b wird die Stoßrichtung deutlich: wenn ein Kopierschutz umgegangen werden kann, ist er keine „wirksame technische Maßnahme“ und nur diese zu umgehen, wäre strafwürdig. (...)
(...) Nach den ungewöhnlichen Belastungen der Finanzkrise waren in den vergangenen Jahren einige außergewöhnliche Maßnahmen nötig, um eine massive Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in Deutschland zu verhindern. Diese Aufgabe hat die Bundesregierung nun erfolgreich bewältigt und sich seitdem ganz eindeutig einem striktem Sparkurs verschrieben. (...)
(...) Aus meiner Sicht dürfte der Einsatz Deutschlands für den Erhalt der gemeinsamen europäischen Währung als eben eine solche „außergewöhnliche Notsituation“ gelten, die dann unter den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmetatbestand fiele und eben keinen Verfassungsbruch darstellen würde. (...)
(...) Da ich meine Mitbürgerinnen und Mitbürger aber in aller Regel als äußerst vernunftbegabte und verantwortungsbewusste Menschen erlebe, hoffe ich, dass wir für dieses Denkmal mit seinem die Bürgerinnen und Bürger einbeziehenden Ansatz nicht auf rigide Kontrollen durch Sicherheitspersonal zurückgreifen müssen. Es sollte doch der Wille der Bürgerinnen und Bürger sein, ein Freiheits- und Einheitsdenkmal auch frei und selbständig erleben zu können. (...)
(...) Wenn Sie unverhältnismäßige Zusatzverdienste unter dem Stichwort des Beraterhonorars kritisieren, dann sind damit doch eigentlich keine Steuergelder gemeint, da Nebentätigkeiten für öffentliche Einrichtungen in der Regel ehrenamtlich erfolgen. Bezahlte Nebentätigkeiten werden von Abgeordneten zumeist in privatwirtschaftlichen Zusammenhängen wahrgenommen, also nicht durch Steuergelder finanziert. (...)
(...) Bei einer Begehung verschiedener Spielhallen in Berliner Bezirken konnten engagierte CDU-Mitglieder zudem feststellen, dass in knapp einem Viertel der Spielhallen außerdem auch gegen geltendes Jugendschutzrecht verstoßen wurde. (...)