Frage an Monika Grütters von T. F. B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Prof. Grütters,
Ihnen ist sicherlich nicht die geradezu inflationäre Ausbreitung von Spielhallen in Ihrem und unseren heimatlichen Stadtbezirk entgangen. Ich gehe davon aus und unterstelle, dass Ihnen der wachsende Unmut der Bürger zu dieser brisanten Thematik bekannt ist. Was konkret unternimmt die CDU Berlin und was haben Sie im Speziellen gegen diesen skandalösen Trend bereits unternommen?
Ich gehöre zu Ihren Wählern und hege trotz meiner (leider) allzu stark gewachsenen Politikverdrossenheit die Erwartung, dass entgegenwirkende Szenarien endlich umgesetzt werden. Das die Anzahl dieser dubiosen Spielhallen in sozial- und strukturproblematischen Lokationen unproportional anwächst, kann kaum im Sinne eines normalen Casinobetriebes sein. Glücksspiel geht nämlich im Normalfall von vorhandenem Reichtum aus, das sollte als verstanden gelten (Las Vegas, Monaco und Baden-Baden vs. Berlin-Marzahn/ Hellersdorf). Was also ist die Betriebsgrundlage dieser Spielhallen? Eine sehr einfache Frage, die es ehrlich zu beantworten gilt ...
Und ... welche positive Auswirkungen sollten diese "Betriebe" in Ihrem Umfeld eigentlich haben? Das offensichtlich naive Scheinargument der neugeschaffenen Arbeitsplätze möchte ich hierbei gleich im Ansatz als abgehakt betrachtet wissen. Was also ist der gesellschaftliche Gewinn, wenn nicht ausschliesslich der monitäre? Opfern wir unsere zunehmend strapazierten moralisch-ethischen Werte auch in diesem Punkt einer zu erwartenden Vergnügungssteuereinnahme?
Über eine unbeschönigende Antwort wäre ich Ihnen ausserordentlich dankbar, wir wahlmündige Bürger sind der abgenutzten Floskeln müde.
Mit freundlichem Gruß,
T. Baroid
Sehr geehrter Herr Baroid,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde mich bemühen, Ihnen so klar wie möglich zu antworten. Grundsätzlich möchte ich aber auch einmal anmerken, dass Volksvertreter immer in einem gewissen Dilemma stecken. Politische Fragen sind heute oft sehr komplex und damit nur schwer vermittelbar. Vereinfacht man Fragen zu sehr, dann fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger nicht ernst genommen und nicht ehrlich behandelt. Versucht man die Komplexität zu transportieren, dann sind viele Bürgerinnen und Bürger oft von Fachbegriffen und Zusammenhängen erschlagen und erkennen nur noch Floskeln. Dieses Vermittlungsproblem kann aber trotz großer Anstrengungen wohl nicht immer zur vollständigen Zufriedenheit aller Seiten gelöst werden.
Nun zu Ihren Fragen: Ja, mir ist der Unmut über die wachsende Zahl von Spielhallen sehr gut bekannt, und ich teile diese Unzufriedenheit. Das gilt im übrigen für die gesamte CDU Berlin, die dem Wildwuchs der Spielhallen im ganzen Stadtgebiet ablehnend gegenübersteht. Die CDU Berlin hat sich mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt und die Gefahren erkannt, die für die Stadtquartiere entstehen, in denen sich überproportional viele Spielhallen ansiedeln.
Bei einer Begehung verschiedener Spielhallen in Berliner Bezirken konnten engagierte CDU-Mitglieder zudem feststellen, dass in knapp einem Viertel der Spielhallen außerdem auch gegen geltendes Jugendschutzrecht verstoßen wurde.
Auf Ihre Frage, was die CDU konkret unternimmt, darf ich zunächst eine kurze Übersicht hinsichtlich der Zuständigkeiten in dieser Frage geben. Seit dem Jahr 2006 sind bundesweit die Bundesländer für die Genehmigung und Überwachung der Spielhallen zuständig. Das Land Berlin, bzw. der rot-rote Senat sind also in Berlin für die Überwachung und Genehmigung zuständig und nicht etwa die einzelnen Bezirke.
Da die CDU aktuell im Berliner Abgeordnetenhaus in der Opposition ist, können sämtliche Gesetzentwürfe oder Änderungsanträge der CDU mit der Mehrheit der Koalitionsfraktion von SPD und Linkspartei abgelehnt werden. Das gilt auch für den Gesetzentwurf der CDU Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus vom September 2010 ( Drucksache 16/3456< http://www.cdu-fraktion.berlin.de/Initiativen/Antraege/Stadtentwicklung/Wildwuchs-von-Spielhallen-stoppen-CDU-Fraktion-bringt-Gesetzesentwurf-ein > ), der eine Begrenzung der Spielhallen im Stadtgebiet vorsieht. Dieser Entwurf ist von der Mehrheit von SPD und Linkspartei jedoch gerade erst im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses abgelehnt worden.
Die CDU schlägt in ihrem Entwurf eine klare Regelung vor, bei der ein Verhältnis von einer Spielhalle auf 50.000 Einwohner eingehalten werden sollte. Damit würden im gesamten Stadtgebiet Berlins lediglich 70 Spielhallen genehmigungsfähig sein. Hinzu kommt, dass die CDU eine gleichmäßige Verteilung dieser Spielhallen auf das Stadtgebiet vorschlägt, damit eben Konzentrationen von Spielhallen vermieden werden können. Dass die Konzentration von Spielhallen an bestimmten Punkten zur Abwertung von Stadtquartieren führt, hat man auch in Mahlsdorf feststellen können. Darüber hinaus plädiert die CDU auch dafür, Spielhallen im Umkreis von einem Kilometer rund um Oberschulen nicht zu genehmigen.
Sie sehen also, dass die CDU ihre Position teilt, als richtig empfundene Werte nicht gegenüber höheren Vergnügungssteuereinnahmen zurückzustellen. Der Gesetzentwurf der CDU – Fraktion bringt dies zum Ausdruck. Sollte die CDU bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im Herbst 2011 stärkste Kraft werden und damit Regierungsaufgaben übernehmen, wird die CDU diesen Gesetzentwurf mit Sicherheit wieder auf die Tagesordnung setzen, um ihn dann auch umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters