Frage von Thorsten W. • 06.06.2008
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Antwort von Monika Griefahn
SPD
• 19.06.2008

(...) Das Führen bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck ist weiterhin erlaubt. Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht eingeschränkt werden soll. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Zahl der Gewalttaten zurückgeht, bei denen Messer verwandt werden, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen. (...)

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SPD
• 05.06.2008

(...) Ich denke, dass wir viel früher ansetzen müssen, damit antisemitisches Gedankengut gar nicht erst entstehen kann. Das funktioniert am besten, indem man Menschen zusammenbringt und den Austausch zwischen den Kulturen und Religionen fördert, denn so entzieht man rechtsradikalen und antisemitischen Rattenfängern den Boden, auf dem sie ihre menschenverachtenden Parolen säen wollen. (...)

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SPD
• 05.06.2008

(...) Natürlich kann das neue Waffenrecht nicht das "Allheilmittel" für die Bekämpfung von Jugendkriminalität sein. Allerdings können wir damit Jugendlichen den Zugang zu gefährlichen Waffen erschweren und dafür sorgen, dass das Tragen von Waffen insbesondere bei Jugendlichen nicht bagatellisiert wird. (...)

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SPD
• 05.06.2008

(...) Es ist nicht auszuschließen, dass beispielsweise Küchenmesser als Waffe missbraucht werden, hier gilt allerdings das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Grundsätzlich geht von Küchenmessern nicht dasselbe Gefahrenpotential aus wie von Kampfmessern, die in erster Linie eben nicht als Haushaltshilfe oder Werkzeug gedacht sind. (...)

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