Frage an Monika Brüning von Gregor F. bezüglich Recht
sehr geehrte frau Brüning,
mich interessiert wie sie perönlichals auch ihre fraktion zu der tatsache stehen, das das insolvenzrecht es möglich macht, von einem arbeiter lohnzahlungen zurückzufordern. trotz geleisteter und geldwerter arbeit.
wer unvollständige und/oder verspätete lohnzahlugen akzeptiert ist ersatzpflichtig. gleichzeitig sind ebensolche zahlungen kein kündigungsgrund. somit wird eine speerfrist von der arbeitsagentur verhängt, sollte ein arbeitnehmernehmer so klug sein und konsequenzen ziehen wollen.
Sehr geehrter Herr Ferl,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider ist es mir nicht möglich, zu Ihrem Sachverhalt Stellung zu nehmen, da sich die Hintergründe Ihrer Frage durch Ihren Eintrag nicht in vollem Umfang erschließen. Bitte wenden Sie sich doch nochmal direkt an mich. Dann können wir die Frage im persönlichen Gespräch mit Sicherheit klären.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre
Monika Brüning