Frage an Monika Brüning von Johannes G. bezüglich Soziale Sicherung
Laut einer unlängst veröffentlichten Statistik, HAZ vom 14.07.2009, Sozialversicherungspflichtige in Vollzeit, Quelle: Bundesarbeits-ministerium; Graik: win, gehen die wenigsten arbeitswilligen- und fähigen mit 67 Jahren in Rente und nehmen somit erhebliche Abschläge von ihrer 100% Rente in kauf. Welche Summe sparen dadurch die Rentenversicherungsträger ein, die somit nicht zur Auszahlung angewiesen werden müssen?
Sehr geehrter Herr Grobelny,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rente.
Arbeitnehmer, die früher als mit 65 Jahren (die Rente mit 67 tritt erst in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft) in Rente gehen wollen, müssen prozentual Abschläge in Kauf nehmen, da sie Ihre Rente früher als gesetzlich vorgesehen in Anspruch nehmen.
Da bei einer Frühverrentung die Rentenzahlungen logischerweise länger ausgezahlt werden müssen, ergeben sich durch die vorgenommenen Abschläge keine Einsparungen für den Rentenversicherungsträger bzw. den Versicherer. Diesen Umstand habe ich mir auch von den Experten meiner Fraktion noch mal bestätigen lassen.
Falls Sie Interesse an näheren Informationen haben, empfehle ich Ihnen die Homepage der Deutschen Rentenversicherung ( www.deutsche-rentenversicherung.de ). Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Brüning