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Frage von Jürgen H. •

Frage an Monika Brüning von Jürgen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Brüning,
ich habe mit entsetzen gelesen, das das KIPo gesetz schon jetzt ausgeweitet werden soll auf sogenannte Killerspiele. Das hat meine stärksten Befürchtungen übertroffen in den bezug auf unsere Bürgerrechte. Ich sehe in diesen Gesetz eine Gefahr für die BRD, da es jetzt möglich jede Seite zu sperren ohne das das ein Richter ändern kann. Es sieht ja kein Richter diese Liste.

Warum haben sie nicht ein Gesetz beschloßen das die Seiten, die als KIPO Bekannt sind, von Netz zu nehmen sind. Das wäre ein wirklicher Schutz der Kinder gewesen.

Dieses Gesetz ist in meinen Augen der Anfang von Ende der Demokratie in der BRD.

Ich weiß noch das ein Linker die Seite Wiki in Deutschland hat Sperren lassen, durch einen Richter. Aber bei ihnen ist es das BKA, das seiten mit den Stoppschild versieht *bitterlachen*.

Warum müssen sie eine Internetzensur machen? Diese Frage kann ich bis heute mir nicht beantworten. Die KIPO ist in meinen Augen nur vorgeschoben. Das man keinen Wiederstand leistet.

Bis dann
MFG Jürgen Hey

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hey,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Thema "Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet". Dazu möchte ich Ihnen gerne antworten.

Die wichtigsten Punkte des am vergangenen Freitag beschlossenen Gesetzes sind:
1. Zufällige Besuche auf kinderpornographischen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert. Die Stopp-Seite setzt ein deutliches, gesamtgesellschaftliches Signal für das Netz: Stopp, hier wird der legale Raum verlassen.
2. Nutzer, die z.B. durch Links in Spam-Mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die anfallenden Daten dürfen dafür nicht verwendet werden!
3. Ein vom Datenschutzbeauftragten benanntes Expertengremium kann die Sperrlisten des BKA jederzeit einsehen und überprüfen.
4. Löschen geht vor Sperren: Die Seiten werden nur dann gesperrt, wenn gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgegangen werden kann. Das Übel wird also an der Wurzel bekämpft.
5. Sperrmaßnahmen sind ausdrücklich auf kinderpornographische Seiten beschränkt!
6. Nach drei Jahren wird das Gesetz überprüft und optimiert.

Es handelt sich hier keineswegs um eine Zensur des Internets, bei der der Staat - aus welchen Gründen auch immer - einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürger mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Im vorliegenden Fall geht es lediglich um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184b des Strafgesetzbuches (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften). Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen.
Mir ist bewusst: Dieses Gesetz wird die Produktion und den Konsum von Kinderpornographie nicht verhindern. Dafür gibt es keine Patentlösung. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist - aber ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen.

Sehr geehrter Herr Hey, vielleicht gelingt es mir ja auf diesem Wege, bei Ihnen Verständnis für die von uns vorgenommenen Gesetzgebung zu wecken.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre
Monika Brüning