Frage an Monika Brüning von Gregor F. bezüglich Recht
wie stehen sie persönlich, als auch ihre fraktion zur novellierung des niedersächsischen versammlungsrechts?
haben sie nicht auch bedenken das ein ähnliches gesetz wie in bayern, nicht auch ähnlich vom verfasssungsbericht bewertet werden würde?
[1] Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Eilverfügung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-017.html
[2] Das Bayerische Versammlungsgesetz (BayVersG):
http://by.juris.de/by/VersammlG_BY_rahmen.htm
[3] Der Referentenentwurf des geplanten Niedersächsichen Versammlungsgesetzes (NVersG):
http://versammlung.diegedankensindfrei.org/gesetzesentwurf
mir freundlichem gruß
Sehr geehrter Herr Ferl,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Novelle des Niedersächsischen Versammlungsrechts. Als Bundestagsabgeordnete für die nördliche Region Hannover setze ich mich hier in Berlin für die Interessen der Bürger der Region ein. Doch nicht ohne Grund sieht der deutsche Föderalismus eine Aufgabenteilung von Bund und Ländern vor. So steht das Versammlungsrecht voll und ganz in der Verantwortung der Länder und somit dem niedersächsischen Landtag. Da ich als Bundestagsabgeordnete genauso wie meine Fraktion in keiner Weise Einfluss auf die Gesetzgebung im Land habe, möchte ich Sie herzlich bitten, sich mit Ihrer Frage an die CDU-Fraktion im Landtag, beziehungsweise an den für Sie zuständigen Wunstorfer Landtagsabgeordneten Wilhelm Heidemann zu wenden. Sie erreichen Ihn unter der Email-Adresse wilhelmheidemann@t-online.de.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Brüning