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Frage von Norbert Dr. B. •

Frage an Monika Brüning von Norbert Dr. B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Brüning ,

der Präsident des Bundesfinanzhofs , Wolfgang Spindler , hat den Finanzminister getadelt , weil er höchstrichterliche Urteile im Steuerrecht nur mangelhaft umsetzt .
Mit Hilfe sogenannter " Nichtanwendungserlasse" verhindert der Finanzminister , dass die Bürger von Urteilen des höchsten Finanzgerichts profitieren könnten .
Spindler sieht darin ein "Riesenproblem" . Ich kann Ihm da nur zustimmen .Auch sowas schafft Politikverdossenheit !
Wie beurteilen Sie das Verhalten des Finanzministers und was gedenken Sie in dieser Angelegenheit zu unternehmen ?

Mit freundlichem Gruss
Norbert Beyme

Portrait von Monika Brüning
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Beyme,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit einem "Nichtanwendungserlass" weist der Bundesfinanzminister die Finanzverwaltung an, eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes über einen entschiedenen Fall hinaus nicht anzuwenden. Von der Möglichkeit eines solchen Erlasses macht nicht erst Bundesminister Peer Steinbrück Gebrauch. Vielmehr ist er seit vielen Jahren ein vom Bundesfinanzministerium genutztes Instrument.

Die Zulässigkeit solcher Erlasse ist umstritten. Sie werden teils für völlig unbedenklich gehalten. Es gibt aber auch die Auffassung, dass die Finanzverwaltung an höchstrichterliche Urteile gebunden ist und dass Nichtanwendungserlasse daher rechtswidrig sind. Hintergrund für die Haltung des Bundesfinanzministeriums ist die Regelung in der Finanzgerichtsordnung (FGO), dass in einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Urteile nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger binden (§ 110 Abs. 1 FGO). Dies gilt auch für Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Allgemein verbindliche Wirkung haben lediglich Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ich halte dies für einen Rechtsstreit, der von der Justiz entschieden werden muss.

Für weitergehende Informationen empfehle ich Ihnen die Bundestagsdrucksache 15/4614, in der die damalige Bundesregierung zahlreiche Fragen zu diesem Thema beantwortet. Diese Drucksache können Sie über die Internet-Präsenz des Deutschen Bundestages erhalten. Darüber hinaus sollten Sie sich nicht scheuen, auch beim Bundesfinanzminister selbst nachzufragen.

Herzliche Grüße aus Berlin und ein frohes Weihnachtsfest!
Ihre
Monika Brüning