Frage an Monika Brüning von Daniel L. bezüglich Recht
Guten Tag,
2 Fragen, kurz und bündig:
- Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff „Online-Durchsuchung"?
- Befürworten Sie diese Maßnahme oder lehnen Sie diese ab?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Lukassen,
vielen Dank für Ihre Frage zum Fahndungsinstrument der „Online-Durchsuchung“.
Es geht dabei um Durchsuchungen auf Rechnern, hauptsächlich durch das Bundeskriminalamt (BKA), einer Bundesbehörde, die im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums angesiedelt ist. Mit der Föderalismusreform vor einem Jahr hat das BKA die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übernommen. Gegenstand einer Online-Durchsuchung ist das Durchsuchen des Rechners einer Zielperson auf verfahrensrelevante Daten mittels eines verdeckt installierten Programms.
Das Internet dient Terroristen und anderen schweren Straftätern zunehmend als Vorbereitungsplattform. Dort finden sich Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Das Bundeskriminalamt muss deshalb schnell über das Bundeskriminalamtgesetz die Instrumente in die Hand bekommen, um auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Mittel ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Nur mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.
Online-Durchsuchungen sind gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. Es geht nicht um eine flächendeckende Ausforschung weiter Teile der Bevölkerung. 99% der Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Durch das zwingende Erfordernis einer richterlichen Anordnung ist keine wahllose Nutzung der Maßnahme möglich, vielmehr bleiben der Grundrechtsschutz und die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Einzelfall wichtigstes Entscheidungskriterium. Polizei und Justiz sind mit besonders tiefen Eingriffen in Grundrechte bisher sehr sensibel umgegangen. Eine zutiefst grundrechtsrelevante Maßnahme – wie es eine Online-Durchsuchung ist - wird, wenn überhaupt, immer das letzte Mittel sein und nur dann zum Einsatz kommen dürfen, wenn die Ermittlungen anders nicht vorankommen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt.
Gerade die jüngsten Erkenntnisse der Nachrichtendienste über die aktuelle Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus haben gezeigt, dass wir die Lösung dieses Problems nicht mehr länger aufschieben dürfen. Deshalb stehe ich der gesetzlichen Ermöglichung von Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt positiv gegenüber.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Monika Brüning, MdB
Als Bürger meines Wahlkreises können sie Fragen auch direkt an meine E-Mail-Adresse monika.bruening@bundestag.de senden. Auch in der parlamentarischen Sommerpause informieren wir uns als Abgeordnete über die Posteingänge und beantworten Fragen der Bürger.