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Frage von Roland U. •

Frage an Monika Brüning von Roland U. bezüglich Gesundheit

Bezugnehmend Ihrer Stellungnahme zum Nichtraucherschutz setzen sie da mehr auf Eigenverantwortung, richtig? Ich kann, wie ca. 50 Millionen Bundesbürger und Wähler, nicht hinnehmen, dass Sie und Ihre Partei
dort zum Schaden des Volkswohls untätig und offensichtlich auch unfähig waren und sind, und weiter den öffentlichen Tabakkonsum zulassen, eine schnelle bundesweite Lösung zu finden. Man muss sich dann wohl an andere Parteien orientieren, die dieses ändern wollen und können.

Stehen Sie dann auf dem Standpunkt, dass wenn man sich an Parteien am rechten oder linken Rand orientiert, dass das dann Protestwähler sind oder Wähler, die in den althergebrachten Parteien keine Standpunkte mehr finden können?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Urbon,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Nichtraucherschutz, in der sie mich auffordern, mich für einen stärkeren Nichtraucherschutz einzusetzen. Wie aus meiner Antwort auf die Frage nach einem Rauchverbot in Gaststätten ersichtlich, halte ich von einem Totalverbot des Rauchens wenig. Dies würde das Problem nicht lösen. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. Es wurde kein Schnellschuss, sondern eine rechtlich fundierte Lösung angestrebt.

Die Arbeitsgruppe hat einen fachlich tragfähigen Kompromiss erarbeitet. Danach soll in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dieser Kompromiss wurde jedoch unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes gestellt.

Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für einen umfassenden Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.

Aus diesem Grund hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB das Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer gesucht. In diesen Gesprächen konnte festgestellt werden, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei einem besseren Schutz der Nichtraucher haben. Um trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festzulegen, soll eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen.

Über das weitere Vorgehen der Bundesländer mit dem Ziel, ein möglichst einheitliches Rauchverbots zu realisieren, soll die Arbeitsgruppe bis März einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen.

Trotz der Entscheidungen, dass die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz nicht in vollem Umfang beim Bund liegt, gehe ich davon aus, dass der oben erwähnte Kompromissvorschlag der Fraktionsarbeitsgruppe als Grundlage dient, um ein möglichst weitreichendes und einheitliches Rauchverbot in Deutschland einzuführen. Es liegt nun an den Ländern, es umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Brüning, MdB