Frage an Monika Brüning von Jürgen H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mal eine Frage, wie sehen sie das was der Herr Schäuble macht. Er verstößt lt. meinen bisschen an Wissen mit den Ausbau des BND mit den Kommissar Trojaner gegen die Verfassung.
Ich meine damit gegen die Artikel 10 und 13. Wie sie als Abgeordnete wissen, sind diese Artikel nicht zu löschen. Man kann sie erweitern, aber nicht löschen.
Wollen sie als C Parteien einen kleinen Aufstand, wie seinerzeit bei der Volkszählung hervorrufen?
Ich habe Angst um unsere Rechte als Deutscher Bürger. Wenn das GG so mit den Füßen getreten wird, müssen wir dann auf alle Artikel verzichten, die unsere Gründer der BRD mit Absicht so in das GG geschrieben haben?
In den Nachrichten ist es schon durch, das er mit den Ausbau des BND begonnen hat. Obwohl er noch keine Erlaubnis dafür hat und noch keine Gesetzesänderung gemacht wurde. Sie wissen, das Gerüchte schnell entstehen. In Netz noch schneller als in wirklichen Leben.
Wenn sie meine Daten abrufen, werden sie sehen das ich noch nie politisch Aktiv geworden bin. Aber in dieser Lage sehe ich mich genötigt, Aktiv zu werden.
Die, die Schäuble fangen will benutzen nicht das Netz in der Form in Deutschland. Die benutzen Provider die klein sind und in Ausland ihren Firmensitz haben. Dann müssen sie nicht mit der deutschen Justiz zusammenarbeiten oder deren Strafverfolgungsbehörden.
Es richtet sich also gegen die eigene Bevölkerung. So sieht es für viele (mich auch) aus.
Wir haben in den GG den Artikel, bei den wir uns als Deutsche wehren müssen. Muß ich den jetzt Artikel folgen?
Bis dann
LG Jürgen Hey
Sehr geehrter Herr Hey,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Onlinedurchsuchungen. Es geht dabei um Durchsuchungen auf Rechnern, hauptsächlich durch das Bundeskriminalamt (BKA), also einer Bundesbehörde, die im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums angesiedelt ist und ihren Aufgabenbereich im Inland hat. Der Auftrag des Bundesnachrichtendienstes (BND) dagegen bezieht sich auf das Ausland. Gegenstand einer Onlinedurchsuchung ist das Durchsuchen des Rechners einer Zielperson auf verfahrensrelevante Daten mittels eines verdeckt installierten Programms. Die technische Entwicklung und die entsprechenden Voraussetzungen für diese Onlineuntersuchungen sind noch längst nicht gegeben. Zudem ist, entgegen Ihrer Befürchtung, keine wahllose Nutzung der Maßnahme möglich, vielmehr bleiben der Grundrechtsschutz und die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Einzelfall wichtigstes Entscheidungskriterium. Polizei und Justiz sind mit besonders tiefen Eingriffen in Grundrechte bisher sehr sensibel umgegangen. Eine zutiefst grundrechtsrelevante Maßnahme wird, wenn überhaupt, immer das letzte Mittel sein und nur dann zum Einsatz kommen dürfen, wenn die Ermittlungen anders nicht vorankommen. In dieser Frage habe ich vollstes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit der Vorgehensweise von Strafverfolgungsbehörden und Justiz. Zu bedenken ist allerdings auch - und darin stimme ich Herrn Minister Schäuble zu – dass bei der effektiven Bekämpfung des Terrorismus die Polizei in die Lage versetzt werden muss, auf Augenhöhe mit den Verdächtigen zu ermitteln. Bisher ist es in keinem Fall zu einer Onlinedurchsuchung gekommen, zwar hatte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) eine solche Maßnahme angeordnet, die tatsächliche Durchsuchung ist dann aber an technischen Schwierigkeiten gescheitert und wurde letztlich nicht durchgeführt. In einem weiteren Beschluss des Ermittlungsrichters wird die Ansicht vertreten, eine Onlinedurchsuchung lasse sich nicht mit dem geltenden Strafverfahrensrecht vereinbaren. Gegen diesen Beschluss hat die Generalbundesanwaltschaft Beschwerde eingelegt, über die nun der zuständige 3. Strafsenat zu befinden hat. Insofern handelt es sich um ein schwebendes Verfahren. Erst wenn eine Entscheidung vorliegt, kann die Frage diskutiert werden, ob wir als Gesetzgeber tätig werden müssen und ob eine Onlinedurchsuchung wirklich einen unverzichtbaren Mehrwert gegenüber den bestehenden Instrumentarien der Ermittlungsbehörden darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Brüning, MdB
Als Bürger meines Wahlkreises hätten Sie Ihre Frage selbstverständlich auch direkt an mich richten können, beispielsweise über die Seite des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de oder über meine Homepage www.monika-bruening.de bin ich für Bürgeranfragen jederzeit erreichbar und beantworte an mich gerichtete Fragen.