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Frage von Lothar V. •

Frage an Monika Brüning von Lothar V. bezüglich Gesundheit

was wird denn in unserer Region hinsichtlich des Rauchverbotes in Gaststätten und Restaurants passieren ?
.... und wie ist ihre Meinung dazu ? sollte man durch die Länder ein Rauchverbot erwirken oder alles so lassen wie es ist (was ja oftmals auch das einfachste ist )
MFG
Lothar Vollert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vollert,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Rauchverbot in Gaststätten.

Ursprünglich war eine bundesweit einheitliche Regelung zur Einschränkung des Rauchens in Gaststätten geplant. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann der Bund jedoch ein Rauchverbot für Gaststätten nicht durchsetzen. Hierfür sind nach der Föderalismusreform die Bundesländer zuständig.

Ich begrüße es sehr, dass das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier beschlossen hat, in dem die Bereiche festgehalten sind, für die der Bund mehr Nichtraucherschutz durchsetzen kann. Dies sind unter anderem etwa öffentliche Einrichtungen des Bundes oder öffentliche Verkehrsmittel sowie Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

Wichtig ist jetzt, dass die 16 Bundesländer eine einheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz finden. Dieses Ziel bis zum März nächsten Jahres zu erreichen, ist zwischen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den Ministerpräsidenten vereinbart worden. Die dazu eingesetzte Arbeitsgruppe muss jetzt eine Regelung erarbeiten, die den berechtigten Schutzinteressen von Nichtrauchern, aber auch den Interessen der Gastronomie und den Arbeitsplätzen in der Tabakindustrie Rechnung trägt.

Ich plädiere für eine differenzierte Lösung. Der Appell an die Eigenverantwortung von Rauchern und Gastronomen muss Vorrang vor totalen Verbotslösungen haben. Restriktiv sollte allerdings mit dem Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern und Schulen umgegangen werden. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Einschränkungen der Werbung für Tabakprodukte durch die Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie positiv im Sinne eines sinkenden Konsums auswirken werden, da die Anreizwirkung sinkt.

In Gaststätten muss es weiterhin für Raucher möglich sein, in abgetrennten Bereichen zu rauchen, im Gegenzug muss aber auch Nichtrauchern ein wirklich rauchfreies Umfeld geboten werden. Wichtig ist jedoch vor allem, dass die Wahlfreiheit erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Brüning, MdB

P.S.:
Als Bürger meines Wahlkreises hätten Sie Ihre Frage selbstverständlich auch direkt an mich richten können, beispielsweise über die Seite des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de oder über meine Homepage www.monika-bruening.de bin ich für Bürgeranfragen jederzeit erreichbar und beantworte an mich gerichtete Fragen.