Frage an Monika Brüning von Sven L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Brüning,
folgende Anmerkung hätte ich zur Kraftfahrzeugsteuer.
Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt.
Diese Änderung wurde vorgenommen, um im Kern die Steuervergünstigungen für Besitzer von schweren Geländewagen abzuschaffen.
Durch den nun aufgehobenen Paragraphen 23 Absatz 6a der StVZO ergeben sich aber auch weitreichende Folgen für die Besitzer von Reisemobilen. Hier sollen zukünftig alle Fahrzeuge ohne Gewichts-Obergrenze nach Emission besteuert werden.
Seit 01.05.2005 ist die Änderung nun wirksam, aber für Wohnmobile bis auf weiteres ausgesetzt Sollte die Änderung auch für Wohnmobile wirksam werden, hätte dieses weitreichende Folgen.
Die Steuer würde für alle ca. 350.000 Wohnmobile im Schnitt um ca. 300 % steigen
Dieses würde wiederum zur Folge haben, dass ältere Fahrzeuge erheblich an Wert verlieren und praktisch nicht mehr zu verkaufen wären, was wiederum bedeuten würde, dass zwangsläufig auch weniger Neufahrzeuge gekauft werden könnte. Ein zur Zeit noch mit Wachstumsraten versehener Wirtschaftszweig würde erheblich darunter leiden und es wäre mit weiteren Arbeitslosen zu rechnen.
Weiterhin ist zu beachten, dass Wohnmobile nicht mit einem normalen Pkw verglichen werden können. Sie werden meist nur wenige Wochen im Jahr zum Zwecke der Urlaubsfahrt benutzt und nicht als tägliches Beförderungsmittel.
Auch ist anzumerken, dass die Wohnmobile bei ihrer Herstellung den jeweils gültigen Vorschriften und Abgasnormen entsprachen. Da dieses aber Richtwerte für Leicht-Lkw waren, kann man sie nicht plötzlich mit den Pkw-Werten vergleichen. Auch werden zur Zeit von der Industrie keine Nachrüstmöglichkeiten (Rußpartikelfilter) angeboten.
Ich würde Sie bitten, mir kurz mitzuteilen, wie Sie und Ihre Partei dazu stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Leipnitz
Sehr geehrter Herr Leipnitz,
gerne stelle ich Ihnen meine Position und die der CDU/CSU Bundestagsfraktion dar. So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen (Bundestagsdrucksache 15/3468 vom 30. Juni 2004) wurde diese Rechtsvorschrift von der Bundesregierung (Bundesverkehrs- und Bundesumweltministerium) mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Mai 2005 aufgehoben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Hauruckverfahren, mit dem diese Änderung im Bundestag beschlossen wurde und welches eine ordentliche Beratung im Finanzausschuss verhindert hat, massiv kritisiert. Obwohl wir in der Sache durchaus gesprächsbereit waren, haben wir deshalb den Antrag von Rot-Grün im Bundestag abgelehnt. Die unbedachte „übereilte“ Streichung des Art. 23 Abs. 6 a der StVZO hätte Anfang Mai 2005 zu einer drastischen Kfz-Steuererhöhung bei Wohnmobilen geführt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zu Recht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile (siehe Antrag „Wohnmobile angemessen besteuern“, Bundestagsdrucksache 15/5248 vom 12. April 2005). Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Brüning