Frage an Milan Horacek von Barbara F. bezüglich Recht
zur Drucksache 4/1317 des Thüringer Landtages
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Horacek,
ich beziehe mich auf o.g. Drucksache und das dazugehörige Gesetz, welches am 16.12.2005 in Kraft getreten ist. Danach wurde die Erhebung von Niederschlagswassergebühr ausgesetzt bis 2010. In unserem Zweckverband Wasser/Abwasser sollen entgegen des vorbezeichneten Gesetzes rückwirkend zum 01.01.2007 Niederschlagswassergebühren eingeführt werden. Der Gesetzentwurf wurde von der Fraktion der CDU überzeugend und plausibel erklärt, wonach auch erhöhter Verwaltungsaufwand und Kosten gespart werden sollten. Absolut richtig! Dementgegen produziert unser ZV WAZ erst einmal Kosten in Höhe von 230.000,00 € zur Überfliegung der Grundstücke, um letztendlich ca. 300.00,00 € einnehmen zu wollen. Abgesehen davon, dass die Kosten des Überfluges ökonomisch unsinnig hoch sind, stet das Ansinnen unseres ZV WAZ dem Gesetz entgegen. Begründet wird dies, dass zwar die Erhebung der Beiträge bis 2010 geschoben wäre, aber die Durchführungsbestimmungen hierzu nicht aufgehoben wären und insoweit unser ZV WAZ gezwungen wäre, ansonsten erfolge eine Ersatzvornahme durch die Kommunalaufsicht und es würden keine Fördergelder ausgereicht. Wenn dem so wäre, für mich eine Erpressung des ZV, wenn dem nicht so wäre, würde unser ZV im Alleingang die Erhebung der Niederschlagswassergebühren durchdrücken wollen. So oder so, ein eklatenter Verstoß gegen das vorliegende Gesetz. Kann das sein? Für eine zeitnahe Antwort wäre ich außerordentlich dankbar, da im Verbandsgebiet bereits am Freitag die 13. Demo zum Wasserprotest stattfindet. Eigentlich wäre es auch sinnvoller, das Regenwasser ökologisch dort versickern zu lassen, wo es anfällt, als kilometerweit durch Abwässerkanäle zu transportieren und dafür noch Gebühren zu erheben.
Mit freundllichen Grüßen - Barbara Falk
Sehr geehrte Frau Falk,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Es tut mir leid, dass die Antwort nun nach der Versammlung kommt, von der Sie geschrieben haben und zudem so wenig Erfreuliches enthält. Laut des von Ihnen zitierten Landesgesetzes wurden nicht etwa die Erhebung der von Ihnen diskutierten Gebühren, sondern die Erhebung der Niederschlagswasserabgabe bis zum Jahre 2010 ausgesetzt. Es handelt sich also bei der Gebührenerhebung durch den ZV WAZ nicht um einen Verstoß gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Abwasserabgabengesetzes - Drucksache 4/1317. Dabei muss man nämlich berücksichtigen, dass die Abwasserabgabe auf Niederschlagswasser nicht mit der Abwassergebühr auf Niederschlagswasser zu verwechseln ist. Diese Abwasserabgabe wird nur dort erhoben, wo Niederschlagswasser in Teilortskanalisationen eingeleitet wird, die noch nicht an eine Kläranlage angebunden sind. Wenn diese Kanalisationen an eine Kläranlage angebunden werden, dann wird eine Gebühr auf dieses Niederschlagswasser erhoben, und das ist ein anderer Fall, der für Thüringen schon geregelt ist. Es geht also in dem Gesetz nur um relativ wenige Thüringer, die hier durch diese Abwasserabgabe betroffen sind, dadurch, dass sie in eine Kanalisation einleiten, die noch an keine Kläranlage angebunden ist. Ohne das Gesetz würde das in Thüringen so durchgeführt werden, dass die betroffenen Grundstücke mit einer Pro-Kopf-Pauschale von etwa 4,00 Euro belastet würden, was dazu führt, dass durch diese Abwasserabgabe mit Einnahmen in Höhe von damals geschätzten etwa 2,8 Mio. Euro zu rechnen wären, dem ein relativ hoher Aufwand zur Erhebung dieser Abgabe gegenübergestanden hätte. Indem diese Pro-Kopf-Pauschale zu zahlen wäre, ist durch die bis 2010 nicht erhobene Abgabe auch keine Lenkungswirkung gegeben, denn wenn in einem Haushalt, der hier angeschlossen ist, vier Personen wohnen, habe ich also mit noch nicht mal 20,00 Euro zu rechnen, die im Jahr zu zahlen wären. Dafür wird niemand kostspielig seine Dachrinnen anders legen, sein Regenwasser auf seinem Grundstück versickern lassen und dementsprechend wird hier niemand versuchen, ökologische Verhältnisse günstiger darzustellen. Das heißt also, wir haben es hier mit einer Abgabe zu tun, die keine Lenkungswirkung entfaltet, wenig an Einnahmen ermöglicht und einen relativ hohen Aufwand mit sich bringt. Deshalb war die Verlängerung der Aussetzung vernünftig.
Aus umweltpolitischer Sicht bin ich der Ansicht, wir sollten etwas dagegen tun, dass zu große Flächen ohne Not in Thüringen versiegelt bleiben und nach wie vor noch weitere Flächen versiegelt werden. Dementsprechend brauchen wir ein Instrument, das in dieser Frage eine Lenkungswirkung gegen die Flächenversiegelung entfaltet. Hier könnte auch der Bezug zu den von Ihnen diskutierten flächenbezogenen Gebühren hergestellt werden. Wenn sich nämlich die Zahlungen an Niederschlagswasser orientieren würden, an der Größe der versiegelten und eben nur der versiegelten Grundstücke, dann wäre es wesentlich einfacher möglich, eine umweltfreundliche Lenkungswirkung herbeizuführen. Soweit ich recherchieren konnte, ist aber bei den von Ihnen als ebenso unökonomische wie unökologische Überflüge nur die Grundstücksgröße und eben nicht das Verhältnis der versiegelten zu den unversiegelten Flächen aufgenommen worden. Hier müsste politisch angesetzt werden: wer Flächen entsiegelt, sollte bares Geld sparen und seine Niederschlagswassergebühren gegen Null fahren können!
Mit freundlichen Grüßen
Milan Horácek