Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass § 146 GVG gestrichen wird? Ja? Oder nein?
Sehr geehrte Frau Müntefering,
bitte beantworten Sie die Frage nur mit einem
*Ja oder nein*. Begründen brauchen
Sie Ihre Antwort nicht.
Siehe:
*https://www.change.org/Pet-BT-146GVG
und BT-Petition Nr. 4-20-7-9464.*
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Ich bin davon überzeugt, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte grundsätzlich politisch unabhängig arbeiten. Die von Ihnen geschilderten Einzelfälle enthalten schwerwiegende Vorwürfe, die ich nicht überprüfen kann. Nachweise hierzu müssten den zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben werden. Zu Ihrer Frage: Die deutsche Staatsanwaltschaft ist bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz gebunden und damit insbesondere an das Legalitätsprinzip und das Gebot der Objektivität. Bereits jetzt sind Weisungen aus sachfremden Erwägungen und eine politische Einflussnahme auf die Strafverfolgung rechtswidrig. Verstöße gegen diesen Grundsatz wiegen schwer und müssen unbedingt verhindert werden. Insbesondere unter den Expertinnen und Experten der Rechtspolitik meiner Fraktion wird aber die Gefahr, dass das ministerielle Einzelfallweisungsrecht für eine politische Einflussnahme auf strafprozessuale Entschließungen missbraucht werden kann oder jedenfalls einen solchen Anschein bergen kann, diskutiert. Diese Gefahr wollen wir bannen. Deswegen wollen wir entsprechend unserer Vereinbarung im Koalitionsvertrag das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften reformieren.
Mit freundlichen Grüßen
Michelle Müntefering, MdB