Frage an Michelle Müntefering von Martin W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Straßenbaubeiträge: grundhafte Erneuerung vorhandener Bestandteile einer Verkehrsanlage
Ist "Veraltung" eine hinreichende Begründung für die Erhebung einer Umlage zur Erneuerung einer ohne Ausfälle funktionierenden Straßenbeleuchtung?
Die Gemeinde Ihres Wahlkreise kündigt nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW in Verbindung mit § 1 der Ortssatzung eine Kostenumlage für "die veraltete Straßenbeleuchtung" an. Haben also Straßenbeleuchtungen ein Verfallsdatum, auch wenn diese ohne Ausfälle funktionsgerecht sind? Mit einer geschätzten Umlage von 250 Euro pro Haushalt kann der von einer Straßenlaterne profitierenden Haushalte einschließlich der herangezogenen Hintanlieger auf den Faktor 30 veranschlagt werden. Wie errechnet sich das Return of Investment für eine Straßenlaterne im Wert von 7.500 Euro?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Schicken Sie uns Ihre Frage per Email direkt an unsere Büroadresse: michelle.muentefering@bundestag.de
Herzlichen Dank und liebe Grüße
Team Müntefering