
(...) Falls die EU-Kommission dem Rat vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vor-gesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis bei EU-Freihandelsabkommen. (...)