Frage an Michaela Engelmeier von Erhard L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Engelmeier,
Als Schwerbehinderte dürfen wir bei 80% Schwerbehinderung, 1060€ Steuermindernd ansetzen.
Seit wann gibt es diesen Freibetrag?
Wann wurde er letztmalig angepasst?
Wie hoch könnte er sein, wenn man den Freibetrag mit den Prozentsätzen
der Diätenerhöhungen in diesem Zeitraum aufgestockt hätte?
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Löffler
Sehr geehrter Herr Löffler,
vielen Dank für Ihre Fragen, die Sie mir über Abgeordnetenwatch haben zukommen lassen.
Ich finde es eine soziale Errungenschaft, dass wir Menschen mit Schwerbehinderung in unserem Land je nach Grad der Behinderung eine Steuererleichterung gewähren können.
Diese Steuererleichterung gibt es erst seit etwa 35 Jahren. Die Pauschbeträge sind im Einkommensteuergesetz festgeschrieben und können deshalb auch nur im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Engelmeier, MdB