Michaela Engelmeier
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Frage von Klaus H. •

Frage an Michaela Engelmeier von Klaus H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Engelmeier,

heute habe ich folgende Info von foodwatch gelesen:
"Und jetzt will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel den "Zwillingsbruder" von TTIP, das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA, durch die Hintertür durchsetzen - ohne dass nationale Parlamente abstimmen dürfen."

Können Sie mir mitteilen, ob diese Info von Herrn Gabriel richtig ist.

Wenn dem so wäre, frage ich mich warum dann der Bürger noch wählen soll. Da Entscheidungen nur noch durch die Hintertür gemacht werden. Kein Wunder, dass durch solche Diktate von Herrn Gabriel die SPD nicht mehr gewählt werden soll.

Einer Antwort über dieses Thema wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Herrig

Michaela Engelmeier
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Herr Herrig,

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben alle ein oder zwei Fachgebiete. Meine Fachgebiete sind der Sport und der Bereich wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Deshalb musste ich mich erst einmal sachkundig machen.

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zum vorläufigen Inkrafttreten des geplanten Handelsabkommens CETA. Dieses Thema bewegt viele Bürgerinnen und Bürger, daher möchte ich Ihnen dazu mitteilen, was ich in Erfahrung gebracht habe.

Falls die EU-Kommission dem Rat vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vor-gesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis bei EU-Freihandelsabkommen. Immerhin haben wir der EU die ausschließliche Kompetenz zur Aushandlung und zum Abschluss von Handelsabkommen übertragen. Dafür gibt es gute Gründe. Wenn die EU mit ihrem großen Binnenmarkt gemeinsam mit einem Drittstaat verhandelt, hat sie eine bessere Verhandlungsposition als ein einzelner Mitgliedstaat. Davon profitiert insbesondere unser exportstarkes Land und gerade auch deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dieser europäischen Integration geht natürlich einher, dass die Mitgliedstaaten Kompetenzen abgeben. Das war und ist politisch gewollt.

Die vorläufige Anwendung eines EU-Abkommens bezieht sich immer nur auf diejenigen Teile des Abkommens, die eindeutig in der EU-Zuständigkeit liegen. Die Bereiche, die in mitgliedstaatlicher Kompetenz verblieben sind, werden erst nach dem erfolgreichen Abschluss der nationalen Ratifizierungs-verfahren in Kraft treten. Das gesamte Abkommen kann also erst dann in Kraft treten, wenn auch Bundestag und Bundesrat ihm zugestimmt haben.

Voraussetzung für die vorläufige Anwendung von CETA ist, dass sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament dem Abkommen zugestimmt haben. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments entspricht der üblichen Praxis und es ist völlig unstrittig, dass der Rat auch dieses Mal die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen wird. Damit wird die vorläufige Anwendung von CETA demokratisch legitimiert. Das Europäische Parlament nimmt seine Verantwortung sehr ernst. Es hat bereits Abkommen abgelehnt, die seinen Ansprüchen nicht genügen.

Es ist letztendlich die Entscheidung des Rates, welche Bereiche von CETA vorläufig angewendet wer-den. Ich bin mir mit unserer SPD einig, dass die Investitionsschutzbestimmungen der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden müssen, da hier auch mitgliedstaatliche Kompetenzen betroffen sind. Damit wird der Teil, der politisch besonders kontrovers ist, ohne Zustimmung des Bundestages und Bundesrates zu CETA nicht zur Anwendung kommen.

In der nächsten Woche habe ich die Möglich die bisherigen Protokolle über die TTIP Verhandlungen zu lesen. Dieses werde ich entsprechend meinen Aufgabenbereichen gezielt tun, um mir eine Meinung zu bilden.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Engelmeier, MdB